Klage nach Abmahnung: Deutsche Umwelthilfe e.V. wegen angeblichen Verstoßes gegen Pkw- EnVKV (Wettbewerbsrecht)

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Regelmäßig berichten wir über Abmahnungen von abmahnfähigen Vereinen, wie der Deutschen Umwelthilfe, dem IDO, VSW, VSW, etc. und weisen darauf hin, dass diese Abmahnungen ernst zu nehmen sind. Was passieren kann, wenn man nicht richtig auf eine Abmahnung eines Vereins reagiert, zeigt der folgende Fall:

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. hat vor dem Landgericht Osnabrück gegen einen Autoverkäufer auf Unterlassung und Zahlung von 10.228,02 € geklagt. Folgender Sachverhalt ist der Klage vorangegangen:

Abmahnung

Die Deutsche Umwelthilfe mahnte den Beklagten vor mehr als 10 Jahren wegen Verstöße gegen die PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) ab. Dabei forderte die Deutsche Umwelthilfe Zahlung von Abmahnkosten von wenigen hundert Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, in der eine Vertragsstrafe vorgehen war. Der Beklagte kam den Forderungen zum damaligen Zeitpunkt nach und gab ohne anwaltliche Beratung eine Unterlassungserklärungen ab.

Vertsoß gegen Unterlassung und neue Abmahnung


Im Jahr 2021 erfolgte dann eine neue Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe gegenüber dem Beklagten. Wieder soll der Beklagte angeblich bei einem Verkaufsinserat auf seiner Homepage gegen die Pkw-EnVKV verstoßen haben. Die Deutsche Umwelthilfe forderte Zahlung der Vertragsstrafe i. H. v. 10.000,00 € sowie Zahlung von Abmahnkosten i. H. v. 228,02 € und erneute Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Die Erfüllung der Ansprüche wurde aus unterschiedlichen Gründen verweigert, woraufhin die Deutsche Umwelthilfe Klage einreichte. Der Streitwert wurde vorläufig auf 40.000,00 € festgelegt.

Was kann man aus diesem Fall lernen?

Dieser Fall zeigt einmal mehr: Abmahnungen von Vereinen sind, wie bereits erwähnt, von Anfang an ernst zu nehmen! Selbst wenn in der Abmahnung nur wenige hundert Euro gefordert werden, ist es immer ratsam, sich umgehend fachanwaltlich beraten zu lassen. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt möglicherweise mehr kostet als der in der Abmahnung geforderte Betrag hoch ist. Durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung können Sie Folgeansprüche vermeiden. So wie in diesem Fall, in dem beispielsweise Vertragsstrafen nach angegebenen Unterlassungserklärungen geltend gemacht wurden.

Unterlassungserklärungen, insbesondere vorformulierte Unterlassungserklärungen, sollten niemals ohne vorherige anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Langfristig ist das frühzeitige Hinzuziehen eines fachkundigen Anwalts immer die beste Wahl.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, melden Sie sich gerne bei uns!

Wir beraten in unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg seit Jahren bundesweit zu Abmahnungen aller Art. Egal ob es um Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht, oder IT-Recht geht, unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte können Ihnen bei Ihrer Abmahnung weiterhelfen! Kontaktieren Sie uns einfach:

Auf anwalt.de: Über die untenstehende Funktion „Nachricht senden“ (Fügen Sie hier bitte Ihre Telefonnummer auch noch einmal in die N


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