Klage Waldorf Frommer für Sony Music GmbH: AG München weist Klage vollumfänglich ab, Az.: 155 C 16743/13

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Erneut konnte unsere Kanzlei eine vollständige Klageabweisung in einem Filesharing-Fall erreichen. Die bundesweit bekannten Rechtsanwälte Waldorf Frommer forderten für die Sony Music Entertainment Germany GmbH Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten i.H.v. insgesamt 956,00 EUR. Das Amtsgericht München wies die Klage vollumfänglich ab, Az.: 16743/13.

Wie in vielen anderen Verfahren forderten die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment GmbH aufgrund des unerlaubten Uploads eines Musikalbums die Zahlung eines Schadensersatzbetrages in Höhe von 450,00 EUR und die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR.

Unsere Kanzlei bestritt für den Mandanten zunächst, dass das Musikalbum überhaupt über den Anschluss des Beklagten geladen wurde, was erwartungsgemäß zu einem gerichtlichen Gutachten bezüglich der ordnungsgemäßen Datenermittlung führte. Obwohl das kostspielige Gutachten zu dem Ergebnis kam, das die Rechtsverletzung über den Internetanschluss des Beklagten erfolgt sein muss, wies das Gericht die Klage ab. Wir bestritten zunächst, dass der Anschlussinhaber selbst, also täterschaftlich für den Upload des dem Anschlussinhaber unbekannten Musikalbums verantwortlich war. In Betracht kamen für die Rechtsverletzung auch weitere Familienmitglieder, die trotz der räumlichen Distanz von über 500 km zum AG München persönlich vor dem AG München erscheinen mussten. Die Zeugen sagten zwar aus, dass sie zu dem einen, in der Abmahnung genannten Tatzeitpunkt zwar Zugriff zum Internetanschluss des Beklagten hatten, bestritten aber die Tat.

Mangels Beweise für die Täterschaft gerade des Anschlussinhabers verneinte das AG München die Haftung des Beklagten als Täter.

Mangels Verstoß gegen Belehrungs-, Nachforschungs- und/oder Prüf- und Überwachungspflichten gegenüber den anderen, volljährigen Familienmitgliedern erkannte das AG München auch keine Haftung unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung.

Das Gericht wies folglich einen Anspruch der Sony Music Entertainment GmbH auf Zahlung eines Schadensersatzbetrages in Höhe von 450,00 EUR, also auch den Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR vollständig ab.

Die Kosten des Rechtsstreits wurden komplett der Sony Music Entertainment Germany GmbH auferlegt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Hier können Sie das Urteil im Volltext lesen: 

http://www.recht-hat.de/urheberrecht/klageabweisung-im-filesharing-sony-vertreten-durch-die-rechtsanwaelte-waldorf-und-frommer-verliert-vor-dem-amtsgericht-muenchen/

Wenn auch Sie von einer Waldorf Frommer Abmahnung oder einer Waldorf Frommer Klage betroffen sind, setzten Sie sich mit uns in Verbindung. Sie erreichen uns von Mo-Fr. von 8-21 Uhr und Sa.+So von 12-18 Uhr. 

Sievers & Collegen
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