Kosten der privaten Krankenversicherung bei Hartz IV

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Welche Beiträge muss das JobCenter übernehmen? Das LSG Baden-Württemberg ist der Auffassung, JobCenter müssen nur die Kosten des hälftigen Basistarifs tragen, Az. L 3 AS 3615/11.

Die Entscheidung vom 18.01.2012 ist meines Erachtens falsch. Das Bundessozialgericht hat bereits ein Jahr zuvor (Entscheidung vom 18.01.2011) zurecht entschieden, dass zum durch Artikel 1 Grundgesetz geschützten Existenzminimum auch eine ausreichende medizinische Versorgung zählt. Wenn aber der Gesetzgeber entgegen früherer Reglungen Bürger trotz Bezugs von Arbeitslosengeld II zwingt, weiterhin privat versichert zu bleiben, hat er auch die Kosten zu übernehmen. Häufig wird Versicherten auch ein Wechsel in den Basistarif nicht zumutbar sein. Letztendlich wird das Bundessozialgericht diese Frage entscheiden müssen, nachdem es in seiner Entscheidung vom 18.01.2011 nur die Frage klären musste, ob JobCenter zumindest die Kosten bis zur Höhe des hälftigen Basistarifs tragen müssen. Diese Frage hat das BSG bekanntlich bejaht.

In jedem Fall sollte gegen alle Bescheide, mit denen nicht die vollen Krankenversicherungskosten bewilligt werden, Widerspruch eingelegt werden. Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid sollte geklagt werden. Hierfür stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei in Berlin-Schöneberg, Welserstraße 10-12, 10777 Berlin, Tel. 030 694 04 44 gern zur Verfügung. Wenn Sie es wünschen, kann ich für Sie auch Prozesskostenhilfe beantragen.


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