Krankengeld: Häufige Fragen zu Krankengeld-Anspruch, Bezugsdauer, Urlaub, Kündigung u.a.

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Krankengeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer während Zeiten der Krankheit, in denen sie arbeitsunfähig sind. Es gibt eine Vielzahl von Fragen rund um das Thema Krankengeld, insbesondere in Verbindung mit arbeitsrechtlichen Aspekten. In diesem Beitrag werden wir uns näher mit einigen häufig gestellten Fragen zum Krankengeld befassen.

Was ist der Unterschied zwischen Entgeltfortzahlung und Krankengeld?

Die Entgeltfortzahlung und das Krankengeld sind zwei wichtige Leistungen, die Arbeitnehmer während einer Krankheitsphase unterstützen. Die Entgeltfortzahlung wird von Ihrem Arbeitgeber geleistet und gewährleistet, dass Ihr Gehalt auch während einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit fortgezahlt wird. Dies bietet Ihnen eine finanzielle Stabilität, während Sie sich erholen. Auf der anderen Seite tritt das Krankengeld in Kraft, wenn die Entgeltfortzahlung endet. Es wird von Ihrer Krankenkasse erbracht und stellt eine finanzielle Hilfe dar, die Sie bei längeren Krankheitszeiträumen unterstützt. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des Bruttoverdienstes, höchstens jedoch 90% des Nettoverdienstes. Für die Berechnung der konkreten Höhe des Krankengeldes wird Ihr Gehalt aus dem Monat vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu Grunde gelegt.


Kann ich auch als privat Versicherter Krankengeld beziehen?

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Personen, die privat krankenversichert sind, haben keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Dennoch können Sie mit Ihrer Versicherung eine spezielle Absicherung für längere krankheitsbedingte Ausfälle vereinbaren – das sogenannte Krankentagegeld. Die Bedingungen, ab wann und in welcher Höhe Sie Krankentagegeld beziehen können, werden individuell in Ihrem Versicherungstarif festgelegt.


Wie lange kann ich Krankengeld beziehen?

Der Anspruch auf Krankengeld endet nach 78 Wochen. Hierbei werden alle Zeiten der Arbeitsunfähigkeit addiert, selbst wenn sie unterbrochen sind. Es handelt sich um einen zusammenhängenden Zeitraum, in dem das Krankengeld gezahlt wird. Nach Ablauf dieser Frist können in bestimmten Situationen andere finanzielle Unterstützungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld II, in Betracht gezogen werden. Das Krankengeld bietet somit eine langfristige Absicherung für den Fall, dass eine längere Erkrankung vorliegt.


Was passiert, wenn ich während des Krankengeldbezugs arbeitsfähig werde?

Wenn Sie während des Krankengeldbezugs wieder arbeitsfähig werden, endet in der Regel Ihr Anspruch auf Krankengeld. Sie sollten umgehend Ihre Krankenkasse darüber informieren, dass Sie wieder arbeiten können. Ihr Arbeitgeber ist dann wieder verpflichtet, Ihnen Ihr reguläres Gehalt zu zahlen, sofern Sie wieder arbeiten. Es ist wichtig, die rechtzeitige Meldung an die Krankenkasse sicherzustellen, um finanzielle Unregelmäßigkeiten zu vermeiden.


Kann ich trotz Kündigung weiter Krankengeld beziehen?

Auch nach einer Kündigung besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, Krankengeld zu beziehen. Dies setzt voraus, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses begonnen hat. Wenn Ihre Erkrankung somit die unmittelbare Ursache für die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses ist, können Sie dennoch Anspruch auf Krankengeld haben. Diese Leistung wird von Ihrer Krankenkasse erbracht und bietet Ihnen eine wichtige Unterstützung während Ihrer Krankheitsphase.


Wie wird das Krankengeld besteuert?

Krankengeld ist als solches steuerfrei, unterliegt jedoch dem Krankenversicherungsbeitrag. Das bedeutet, dass die Krankenkasse den Krankenversicherungsbeitrag direkt von Ihrem Krankengeld abzieht, bevor es an Sie ausgezahlt wird. Diese Regelung dient dazu, die Sozialversicherungssysteme aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass auch während einer Krankheitsphase die entsprechenden Beiträge geleistet werden.


Können auch Beamte Krankengeld beziehen?

Beamte haben in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld, da sie nicht über die gesetzliche Krankenversicherung versichert sind. Stattdessen gibt es je nach Beamtenstatus und dienstlicher Vorsorge andere Regelungen zur Absicherung im Krankheitsfall. Diese Regelungen können sich von denen für Arbeitnehmer deutlich unterscheiden und sollten individuell geprüft werden.


Kann das Krankengeld aufgestockt werden?

In einigen Situationen kann es möglich sein, das Krankengeld durch private Versicherungen aufzustocken. Diese Option kann eine zusätzliche finanzielle Sicherheit bieten, falls das reguläre Krankengeld nicht ausreicht, um Ihre Ausgaben während Ihrer Krankheitsphase zu decken. Es ist ratsam, die Bedingungen solcher Versicherungen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Absicherung zu gewährleisten.


Kann ich während des Krankengeldbezugs Urlaub nehmen?

Ja, während des Bezugs von Krankengeld ist es grundsätzlich möglich, Urlaub zu nehmen. Allerdings sollten Sie dies vorher mit Ihrer Krankenkasse abklären. In vielen Fällen müssen Sie während des Urlaubs nachweisen, dass Sie tatsächlich arbeitsunfähig sind und die Reise oder Erholung medizinisch vertretbar ist. Es ist wichtig, die Bedingungen und Anforderungen der Krankenkasse zu beachten, um unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden.


Kann ich neben dem Krankengeld noch andere Einkünfte haben?

Ja, es ist möglich, neben dem Bezug von Krankengeld auch andere Einkünfte zu haben. Allerdings müssen Sie beachten, dass bestimmte Einkommensgrenzen gelten können, um den Anspruch auf Krankengeld nicht zu gefährden. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Regelungen. Es ist wichtig, die Einkommensgrenzen zu beachten, um keine unerwarteten Rückforderungen oder Verluste des Krankengeldes zu erleben.


Kann ich Krankengeld für die Betreuung eines erkrankten Kindes beziehen

Auch in Fällen der Betreuung eines erkrankten Kindes kann Krankengeld in Anspruch genommen werden. Wenn Sie ein Kind unter 12 Jahren betreuen müssen und ein Arzt dies bestätigt, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Dabei gilt eine Begrenzung von zehn Arbeitstagen pro Kind und maximal 25 Arbeitstagen pro Kalenderjahr, bei Alleinerziehenden verdoppelt sich dieser Anspruch.


Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zu Krankengeld und individuellen Fragen zu Ihrer Situation. Wir stehen Ihnen mit fachkundiger Beratung zur Seite, um sicherzustellen, dass Sie alle erforderlichen Informationen erhalten, um Ihre finanzielle Sicherheit während einer Krankheitsphase zu gewährleisten.


Foto(s): rawpixel.com

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