Krankheitsbedingte Kündigung – an welchen Voraussetzungen sie meist scheitert

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Viele denken, dass einem wegen einer Erkrankung nicht gekündigt werden darf, und dass man auf der sicheren Seite ist, wenn man sich nur rechtzeitig krank meldet und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie vereinbart abgibt.

Nur, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine krankheitsbedingte Kündigung sehr wohl rechtens, etwa wenn der Arbeitnehmer über Jahre regelmäßig und häufig einige Tage krankheitsbedingt fehlt, oder im Fall einer lang andauernden Erkrankung.

Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck nennt die Hürden, an denen solche Kündigungen meist scheitern und sagt, wann der Arbeitnehmer gute Chancen auf eine Abfindung hat.

Bei der krankheitsbedingten Kündigung fallen bestimmte Formalien immer wieder unter den Tisch, etwa beim betrieblichen Eingliederungsmanagement. Bevor der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, muss dieses ordnungsgemäß durchgeführt worden sein. Die meisten krankheitsbedingten Kündigungen scheitern bereits daran.

Oder der Arbeitgeber hat die vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Betrachtungszeiträume missachtet.

Häufig ist die Kündigung unwirksam, weil es an der negativen Gesundheitsprognose mangelt.

Denn grundsätzlich ist sie nur zulässig, wenn absehbar ist, dass der Arbeitnehmer in Zukunft nicht mehr zur Arbeit zurückkehren kann oder weiterhin immer wieder fehlen wird. Für Arbeitgeber ist das schwer zu beweisen.

Nimmt der Arbeitnehmer beispielsweise wie so oft an einer bewilligten Reha-Maßnahme teil, schließt das eine positive Gesundheitsprognose mit ein – sonst hätte der erkrankte Arbeitnehmer die Maßnahme nicht bewilligt bekommen. Folge: Die Gesundheitsprognose ist nicht negativ, die Kündigung wäre deshalb unwirksam.

Noch schwieriger wird es für den Arbeitgeber, falls der Arbeitnehmer einen Grad der Behinderung von über 50% hat. Arbeitnehmer, die einen Grad der Behinderung von 30% haben, können einen Ausgleichsantrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, um kündigungsrechtlich gleich behandelt zu werden.

Wann haben Arbeitnehmer gute Chancen auf eine Abfindung?

Nur wer rechtzeitig Kündigungsschutzklage einreicht, kann die Kündigung rechtlich ungeschehen machen und hat dann auch realistische Chancen auf eine Abfindung. Tatsächlich sind die meisten Arbeitgeber nur vor Gericht zu hohen Abfindungszahlungen bereit.

Denn vor Gericht gilt: Je mehr Zweifel aufkommen an der Wirksamkeit der Kündigung, desto eher wird der Arbeitgeber das Risiko des Prozessverlusts scheuen und die hohe Abfindung anbieten.

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