Krankmeldung nach Urlaub: Arbeitgeber kann Entgeltfortzahlung verweigern

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Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 8. September 2021 – 5 AZR 149/21) kann ein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung zu Recht verweigern, wenn diese von einem gekündigten Arbeitnehmer verlangt, der vorgibt, exakt während des Zeitraums zwischen der Kündigungserklärung und dem Eintritt der Kündigung krank zu sein.

In dem vom Bundesarbeitsgericht behandelten Fall ging es um eine kaufmännische Angestellte, die das Arbeitsverhältnis selbst ordentlich gekündigt hat. Nachdem sie die Kündigung eingereicht hatte, reicht sie zudem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes ein. Demnach sei sie bis zum Eintritt der Kündigung (also exakt die gesamte Kündigungsfrist) krankgeschrieben. Für diesen Zeitraum verlangte sie von ihrem Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung.

Nach Auffassung des Gerichts durfte der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall tatsächlich zunächst verweigern: Die Arbeitnehmerin hat die von ihr behauptete Arbeitsunfähigkeit im Streitzeitraum zunächst mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen. Diese ist das gesetzlich vorgesehene Beweismittel. Dessen Beweiswert kann der Arbeitgeber aber erschüttern, wenn er tatsächliche Umstände darlegt und gegebenenfalls beweist, die Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit geben. Gelingt das dem Arbeitgeber, muss der Arbeitnehmer substantiiert darlegen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war. Der Beweis kann insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der Schweigepflicht erfolgen.


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