KTG Energie AG: 10 Fragen zur Tochtergersellschaft der KTG Agrar SE (Teil 2)

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Die KTG Energie AG verarbeitet als Tochterunternehmen der insolventen KTG Agrar SE die u.a. von der KTG Agrar gelieferten sog. Substrate (z.B. Maissilage) zu Biogas (Methan).

Die Muttergesellschaft (KTG Agrar SE) der KTG Energie AG soll nun durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung saniert werden, während die KTG Energie AG als Tochtergesellschaft die Biogasproduktion weiterbetreibt. Am 09.08.2016 teilt die KTG Energie AG mit, dass ihr bisheriger Vorstand / CEO Dr. Berger den Vorstand verlassen hat. Diese Mitteilung kam für die Anleger völlig überraschend. In der letzten Hauptversammlung erhielt Vorstand Dr. Berger noch große Zustimmung für seine Tätigkeit. Die Vorgänge werfen Fragen auf, die soweit schon heute möglich, beantwortet werden sollen.

Fragen zu KTG Energie AG

  1. Ist die KTG Energie AG von der Insolvenz der KTG Energie AG SE betroffen?
  2. Ist die KTG Energie AG eng mit der KTG Agrar SE verbunden?
  3. Warum ist der Vorstand (CEO) der KTG Energie AG, Herr Dr. Berger zurückgetreten?
  4. Kann die insolvente KTG Agrar SE die Kredite fällig stellen, die sie der KTG Energie AG gab?
  5. Wenn das Insolvenzverfahren KTG Agrar SE eröffnet wird, könnte dann der Insolvenzverwalter (bzw. Sachwalter) bzw. der Insolvenzverwalter die Rückzahlung von Darlehen fordern?
  6. Müssen die Sanierer der KTG Agrar SE (Muttergesellschaft der KTG Energie AG) die Interessen der Anleger der KTG Energie AG berücksichtigen?
  7. Führt die Insolvenz der KTG Agrar SE zum Ausfall der Substratlieferungen aus denen das Biogas gewonnen wird?
  8. Besteht die Gefahr, dass die Banken für ihre Kredite an die KTG Energie AG neue Sicherheiten fordern?
  9. Können Anleihegläubiger die Anleihe regulär kündigen und so sofort ihren vollen Anleihebetrag zurückerhalten?
  10. Was können Anleger (Aktionäre / Anleihegläubiger) tun um Verluste zu vermeiden oder zumindest zu vermindern?

Antworten auf die Fragen 1-5 finden Sie hier in Teil 1 des Beitrags.

Antworten zu KTG Energie AG (Fragen 6 – 10)

zu 6) Müssen die Sanierer der KTG Agrar SE (Muttergesellschaft der KTG Energie AG) die Interessen der Anleger der KTG Energie AG berücksichtigen?

Nein. Die derzeitigen Sanierer KTG Agrar SE, aber auch ein etwaiger Insolvenzverwalter, werden nicht im Interesse der Anleger der KTG Energie AG tätig, sondern nur im Interesse einer Sanierung der KTG Agrar SE. Ob dabei die Anleger einer Tochtergesellschaft Verluste erleiden, ist unerheblich, solange dadurch die Sanierung nicht gefährdet wird, oder ihre Rechte als Mehrheitsaktionärin (=KTG Agrar SE) nicht missbräuchlich ausüben.

zu 7) Führt die Insolvenz der KTG Agrar SE zum Ausfall der Substratlieferungen aus denen das Biogas gewonnen wird?

Nein, allenfalls zu einem Teilausfall der Lieferungen. Nach den Aussagen des Ex-Vorstands nicht „unmittelbar“, da die Lieferantenverträge teilweise mit anderen Tochtergesellschaften der KTG Agrar SE geschlossen worden sein sollen, die selbst nicht insolvent sind und formal eigenständige Unternehmen darstellen.

Ob auch eine Weiterbelieferung von Substraten durch die insolvente Muttergesellschaft erfolgen wird, war zur Zeit der Adhoc Mitteilung vom 05.07.2016 ungeklärt. Nach der Meinung des ehemaligen Vorstands wurde damals eine Weiterbelieferung als „rational“ angesehen, da KTG Energie die Lieferungen bezahlt.

Ob die insolvente KTG Agrar SE weiter die langjährigen Lieferungsverträge, die eine Lieferung der Substrate auf Fixpreisbasis vorsehen, wird erfüllen können, ist indes eher zweifelhaft.

Andere Lieferanten für Substrate zu finden, dürfte sich angesichts der Verunsicherung durch die Insolvenz der Muttergesellschaft als schwierig erweisen.

Auch das Ratingunternehmen Creditreform sah bereits am im Juni 2016 für die Zukunft erhöhte Risiken für die Versorgung mit Inputstoffen, was der ehemalige Vorstand damals auch per Adhoc Mitteilung (Adhoc vom 15.06.2016) bekannt machte.

zu 8) Besteht die Gefahr, dass die Banken für ihre Kredite an die KTG Energie AG neue Sicherheiten fordern?

Ja. Nach den Aussagen des - (jetzt) ehemaligen - Vorstands hat die KTG Agrar SE Bürgschaften für ein Drittel der Finanzierungen der Biogasanlagen gestellt. Diese dürften nach dem Insolvenzantrag des Bürgen (KTG Agrar SE) wertfrei sein. Die Banken werden eine Nachbesicherung verlangen. Ob sie allein die Biogasanlagen als ausreichende Sicherheit akzeptieren, ist genau die Frage.

Kann die KTG Energie AG den Banken keine zufriedenstellenden Sicherheiten als Ersatz für die Bürgschaft der KTG Agrar SE stellen, hat die KTG Energie AG und damit auch deren Aktionäre und Anleihegläubiger ein ernsthaftes Problem…

zu 9) Können Anleihegläubiger die Anleihe regulär kündigen und so sofort ihren vollen Anleihebetrag zurückerhalten?

Nein. Nach den Anleihebedingungen 7.9 a) (Anleiheprospekt Seite 61) ist dies nur möglich, wenn die Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem betreffenden Fälligkeitstag gezahlt werden. Der nächste Zinstermin ist erst der 28.09.2016.

Ob die Anleihe auch aus wichtigem Grund (z.B. wesentliche Verschlechterung der Finanzlage) gekündigt werden kann, kann nach derzeitigem Informationsstand nicht abschließend beurteilt werden, Die Auswirkungen der Insolvenz der Muttergesellschaft auf die finanzielle Lage der Tochtergesellschaft stehen noch nicht endgültig fest.

Die KTG Energie sollte daher dringendst öffentlich darstellen, wie sie die Refinanzierung bewältigen will.

zu 10) Was können Anleger (Aktionäre / Anleihegläubiger) tun um Verluste zu vermeiden oder zumindest zu vermindern?

Sollten Vermittler / Berater / Bankmitarbeiter keine vollständige Aufklärung über die Risiken der Anleihe erbracht haben, ist ihre Inanspruchnahme erfolgversprechend. Unbesicherte Unternehmensanleihen sind keine sichere Kapitalanlage und dürfen insbesondere nicht als unverzichtbare oder stabile Grundlage einer Altersvorsorge angeboten werden.

Die Kanzlei Mertens Rechtsanwälte vertritt seit Jahren bundesweit in gerichtlichen und außergerichtlich Verfahren, sowie Insolvenzverfahren ausschließlich die Interessen geschädigter Kapitalanleger und Bankkunden gegen Banken, Initiatoren und Vermittlern von Kapitalanlagen. Besonderer Schwerpunkt im Kapitalanlagenbereich sind dabei auch die sog. „Grüne Geldanlagen“

In der Kapitalanlagesache KTG Agrar SE und weiteren Unternehmen der KTG Gruppe vertrauen bereits eine Vielzahl von Mandanten nachdem sie unser Angebot der kostenfreien Ersteinschätzung ihrer Rechte und Ansprüche wahrgenommen haben, die auf unserer Internetseite:

  • www.mertens-rechtsanwaelte.de/Faelle/KTG-Energie/

angeboten wird.



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