Kündigung: So verhandle ich eine hohe Abfindung – mit DIESEN Tipps vom Fachanwalt

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Der Kündigungsschutz ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie ein ungenutzter Wertgegenstand. Nach einer Kündigung verzichten viele darauf, sich dagegen zu wehren, obwohl sich gerade daraus eine attraktive Abfindung verhandeln lässt.


Der Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck erklärt, wann sich das Einschalten eines Fachanwalts lohnt und wie sich mit einer klugen Strategie eine hohe Abfindung erzielen lässt:


Warum Arbeitgeber überhaupt Abfindungen zahlen


Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht in den meisten Fällen nicht. Dennoch kommt es häufig zu Abfindungszahlungen – und das liegt vor allem an der Verhandlungslage: Wer als Arbeitnehmer einen starken Kündigungsschutz hat, kann erheblichen Druck aufbauen. Arbeitgeber zahlen dann lieber eine Abfindung, als ein langes und teures Verfahren mit ungewissem Ausgang zu riskieren.


Wichtig ist: Ohne Kündigungsschutzklage passiert meist nichts. Nur wenn ein Arbeitsgericht die Kündigung überprüft, wächst der Druck auf den Arbeitgeber. Nur dann wird dieser bereit sein, über eine Abfindung zu verhandeln – vor allem wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.


Voraussetzungen für eine hohe Abfindung


Damit Arbeitnehmer erfolgreich eine Abfindung durchsetzen können, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:


  • Gute Erfolgsaussichten vor Gericht – etwa, weil der Arbeitgeber mit der Kündigung Vorgaben des Kündigungsschutzgesetzes verletzt hat 
  • Rechtzeitiges Handeln – innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung muss Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Die besten Chancen hat aber derjenige, der nach der Kündigung sofort handelt.
  • Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin loswerden wollen – und verhindern wollen, dass er oder sie nach gewonnenem Prozess wieder auf seinen oder ihren Arbeitsplatz zurückkehrt.


Ein Beispiel verdeutlicht dies: Einem Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 4.000  Euro wird nach sieben Monaten Betriebszugehörigkeit gekündigt. Da sein Arbeitgeber mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, und der Arbeitnehmer mit sieben Monaten Betriebszugehörigkeit länger als ein halbes Jahr dabei ist, greift das Kündigungsschutzgesetz. Die Kündigung ist angreifbar – beispielsweise, weil kein Kündigungsgrund erkennbar ist.


Reicht der Arbeitnehmer fristgerecht Klage ein, droht dem Arbeitgeber ein Rechtsstreit mit möglicher Nachzahlung von zwölf oder mehr Bruttomonatsgehältern, also: für die Dauer des Rechtsstreits. Zudem droht auch die Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters, was die meisten Arbeitgeber ebenfalls unbedingt vermeiden wollen.


Die Alternative, eine Abfindung in Höhe von drei bis fünf Bruttogehältern, ist aus Sicht des Arbeitgebers unter diesen Umständen ein gutes Geschäft im Vergleich zu den Risiken eines Prozessverlusts.


Fazit vom Fachanwalt: Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung


Wer das volle Potenzial seines Kündigungsschutzes ausschöpfen möchte, sollte schnell und strategisch handeln, unmittelbar nach Erhalt der Kündigung einen spezialisierten Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Arbeitsrecht kontaktieren und bei der Kündigungsschutzklage und bei Abfindungsverhandlungen auf deren anwaltliche Erfahrung und Expertise setzen.


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Fachanwalt Alexander Bredereck bietet eine telefonische Ersteinschätzung an – kostenlos und unverbindlich. So erhalten Sie Klarheit über Ihre Chancen bei Kündigung, Abfindung oder Aufhebungsvertrag.


Bundesweite Vertretung

                                         

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 25 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 


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