Kündigung: Wann braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Braucht man für jede Kündigung einen Kündigungsgrund? Das denken viele; nur ist das nicht immer so. Tatsächlich brauchen Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Kündigungsgrund. Manchmal darf man ohne Grund kündigen. Wann was gilt, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck.

„Kündigungsgrund“ meint eine der drei anerkannten Gründe für eine Kündigung aus dem Kündigungsschutzgesetz: betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Kündigung.

Wann braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund?

Das Kündigungsschutzgesetz sieht vor, dass ein Arbeitnehmer nur aus den drei im Gesetz genannten Gründen gekündigt werden darf. Betriebsbedingt, wenn es der Firma nicht gut geht und der Arbeitsplatz deshalb wegfällt; verhaltensbedingt, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt; personenbedingt, wenn der Arbeitnehmer seinen Job nicht mehr ausführen kann, beispielsweise wegen Krankheit oder weil er eine Lizenz verloren hat.

Ist das Kündigungsschutzgesetz für die Kündigung anwendbar, darf nur aus den genannten Gründen und mit den Voraussetzungen, die das Gesetz dafür vorsieht, gekündigt werden.

Wann ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?

Zwei Voraussetzungen müssen gegeben sein. Es muss sich erstens um einen Arbeitgeber handeln, der regelmäßig mehr als 10 Vollzeitmitarbeiter beschäftigt, mit anderen Worten: Es darf kein Kleinbetrieb sein. Zweitens muss der Arbeitnehmer, dem man kündigt, länger als sechs Monate dort beschäftigt sein.

Der Arbeitgeber braucht außerdem einen Kündigungsgrund, falls ein Sonderkündigungsschutz greift, beispielsweise bei einer Schwangerschaft der Arbeitnehmerin oder im Fall eines Grades der Schwerbehinderung. Ein Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz darf, wenn überhaupt, nur mit einem sehr schwerwiegenden Grund gekündigt werden.

In welchen Fällen darf der Arbeitgeber ohne Kündigungsgrund kündigen?

In regelmäßig allen anderen Fällen, also: für Kündigungen in Kleinbetreiben oder von Mitarbeitern, deren Arbeitsverhältnis nicht länger als sechs Monate andauert, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt. Hier braucht der Arbeitgeber keinen anerkannten Kündigungsgrund. Er braucht seine Kündigung regelmäßig nicht begründen, auch wenn er sicherlich einen „Grund“ für die Kündigung hat. Nur muss es kein gesetzlicher Kündigungsgrund sein, auf dessen Voraussetzungen der Arbeitgeber bei der Kündigung achten müsste.

Braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund, hat der Arbeitnehmer meist gute Chancen, sich dagegen mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren, da die meisten Arbeitgeber die gesetzlichen Vorgaben für den Kündigungsgrund verfehlen.

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