Kündigung wegen eines Fehlers: Darf der Arbeitgeber das?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Aus Fehlern lernt man, das gilt auch für Arbeitnehmer. Und wer seine Fehler kritisch reflektiert und Lehren daraus zieht, entwickelt sich beruflich sicherlich weiter. Nur: Kann man wegen eines Fehlers auch den Job verlieren? Darf einem der Arbeitgeber deshalb kündigen? Falls ja, unter welchen Voraussetzungen? Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Hier geht es nicht um Kündigungen wegen Schlechtleistung, wo Arbeitnehmer kontinuierlich schwache, unterdurchschnittliche Arbeitsleistungen abliefern, sich aber ansonsten anstrengen und durchaus ihr Bestes geben. Solche Arbeitnehmer, die man im Fachjargon manchmal auch „Lowperformer“ nennt, sind nur unter den erschwerten Bedingungen einer personenbedingten Kündigung kündbar.

Hier gemeint sind Arbeitnehmer, die einen Fehler bei der Ausführung ihrer Arbeit begehen und dafür vom Chef zur Rechenschaft gezogen werden.

Für die gilt grundsätzlich: Begehen sie einen Fehler, kommt eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht, falls sie mit dem Fehler gegen arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen.

Hier muss man nach der Art des Fehlers unterscheiden: Handelt es sich um einen geringwertigen Verstoß, muss der Arbeitgeber das Fehlverhalten zuerst abmahnen. Erst wenn der Arbeitnehmer das abgemahnte Verhalten (gegebenenfalls mehrfach) wiederholt, kommt eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage.

Ein minderschwerer Fehler liegt regelmäßig vor, wenn ein Handwerker die Lampe des Kunden fallen lässt oder ein LKW-Fahrer die zulässige Geschwindigkeit überschreitet.

Begeht der Arbeitnehmer allerdings einen schweren Fehler, der beim Arbeitgeber zu einem hohen Schaden führt oder führen könnte, darf der Arbeitgeber unter Umständen sogar fristlos kündigen!

Um einen solchen schweren Fehler handelt es sich beispielsweise, wenn ein Pilot vor dem Abflug eine Checkliste durchgeht und vergisst, ein Häkchen zu setzen – und dennoch den Flug antritt.

Auch wenn hier kein Schaden entstanden ist: Die Checkliste ordnungsgemäß zu führen ist für die Sicherheit des Flugs und damit für das Leben der Passagiere und der Crew derart wichtig, dass selbst diese „kleine“ Unachtsamkeit des Piloten das Vertrauen zum Arbeitgebers zerstören und eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

Fehler mit großem Schadenspotential können besonders bei Arbeitnehmern in herausgehobener Position, die viel Verantwortung tragen, zu einer fristlosen Kündigung führen.

Ähnliches gilt auch für den LKW-Fahrer, der in einer Kurve auf der falschen Straßenseite fährt und nur durch Glück einem schweren Unfall entgeht: Auch hier ist das Schadenspotential so groß, dass eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung unter Umständen zulässig ist.

Arbeitnehmertipp: Wer eine Abmahnung wegen eines Fehlers oder mehrerer Fehler bei der Arbeit bekommen hat, sollte sie prüfen lassen von einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht, und nicht erst auf die Kündigung warten.

Im Fall einer Kündigung rate ich dazu, den Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht am selben Tag, an dem man das Kündigungsschreiben bekommen hat, anzurufen und die Chancen einer Kündigungsschutzklage prüfen zu lassen.

Wer sich umgehend anwaltlichen Rat einholt, nutzt seine Chancen erfahrungsgemäß besser, als Arbeitnehmer, die sich mit dem Anruf beim Anwalt Zeit lassen.

Ganz besonders gilt das für die Kündigung: Wer hier zu lange wartet, riskiert, dass er wichtige Fristen verpasst und dadurch seine Klage- und Abfindungschancen gefährdet.

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