Kündigung wegen Raucherpausen – darf der Arbeitgeber das?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Arbeitgeber sind nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Einerseits können sich viele Arbeitnehmer deswegen effektiv auf eine Lohnsteigerung freuen. Andererseits birgt die präzise Arbeitszeiterfassung erhebliche Gefahren für das Arbeitsverhältnis.

Welche das sind, und was Arbeitnehmer tun können, um ihren Arbeitsplatz zu schützen, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Wird die Arbeitszeit, wie jetzt vorgesehen, vom Arbeitgeber präzise, also minutengenau, erfasst, kann eine lieb gewonnene Gewohnheit für Arbeitnehmer zum Problem werden: die Raucherpause.

Vermerkt der Arbeitnehmer nämlich die Zeiten der Raucherpausen im Arbeitszeitnachweis nicht gesondert als Pausenzeiten, und gibt er sie hingegen als Arbeitszeiten aus, täuscht er seinen Arbeitgeber über die geleistete Arbeitszeit. Rechtlich ist das ein Arbeitszeitbetrug und damit nichts geringeres als eine Straftat zu Lasten des Arbeitgebers.

Nun hat das Landesarbeitsgericht Thüringen am 03.05.2022 entschieden, dass eine fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen Raucherpausen, die während der Arbeitszeit stattfanden, gerechtfertigt ist.

Mitentscheidend war: Die Arbeitnehmerin hatte eine schriftliche Belehrung erhalten und unterschrieben, in der der Arbeitgeber ausdrücklich darauf hinwies, dass Raucherpausen während der Arbeitszeit nicht gestattet seien.

Damit konnte sie vor Gericht nicht mehr argumentieren, dass sie von der klaren Haltung des Arbeitgebers zu den Raucherpausen nichts gewusst habe. Wäre nämlich unklar geblieben, ob der Arbeitgeber die Raucherpausen während der Arbeitszeit billigt, duldet oder dagegen ist, hätte sie die Kündigungsschutzklage unter Umständen gewinnen können. 

Auch wichtig: Das Gericht hielt eine vorherige Abmahnung für entbehrlich, da es sich bei der privat verbrachten Arbeitszeit nicht um eine Bagatelle gehandelt habe. Andere Gerichte hätten in ähnlichen Fällen gegebenenfalls milder geurteilt und eine Abmahnung für erforderlich halten können. 

Fachanwaltstipp für Arbeitnehmer: Wer Privates während der Arbeitszeit erledigt, sei es online Zeitung lesen, chatten oder eben die Raucherpause, riskiert jetzt mehr denn je seinen Arbeitsplatz. Denn seitdem Arbeitgeber die Arbeitszeiten richtig erfassen müssen, wird stärker darauf geachtet, ob der Arbeitnehmer während der gesamten erfassten Arbeitszeit tatsächlich arbeitet. Die Gefahr einer Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs wird in Zukunft deshalb meiner Einschätzung nach steigen. 

Deshalb: Halten Sie Pausenzeiten genau ein, verbringen Sie Ihre Arbeitszeit nicht mit privaten Tätigkeiten! Fliegt nämlich auf, dass Sie Ihre Arbeitszeit mit privaten Dingen verbracht, beispielsweise eine halbe Stunde mit Ihrem Partner telefoniert oder im Internet eine Urlaubsreise gebucht haben, ist das regelmäßig ein Arbeitszeitbetrug, für den der Arbeitgeber meist verhaltensbedingt, mitunter fristlos, kündigen darf.

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