Kündigungsschutzklage: Darf ich wegen Vorzeigens eines falschen Impfpasses entlassen werden ?

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Ab 20.03.2022 müssen Beschäftigte vor Einlass in den Betrieb nicht mehr den Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet (3 G) sind. Für Angestellte im Gesundheits- und Pflegebereich gilt die Pflicht jedoch weiterhin.

Am 24.11.2021 mussten Beschäftigte den sogenannten 3G-Status dem Atbeitgeber nachweisen. Soweit kein Impfschutz oder Genesenenstatus vorlag, wurde der Nachweis über Antigentests, den sogenannten Schnelltests geführt. 

Was ist zu erwarten, wenn ein gefälschter Impfnachweis oder der Impfnachweis einer anderen Person vorgezeigt hat ?

Nach § 275 Abs. 1a StGB ist bereits die Vorbereitung der Herstellung eines unrichtigen Impfausweises, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, strafbar.

Manche Arbeitgeber, die Kenntnis von der Unrichtigkeit erlangt haben, haben fristlose Kündigungen ausgesprochen. Ist dies angemessen ?

Aus wichtigem Grund kann gemäß § 626 BGB ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur dann gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Grundsätzlich kann eine Täuschung des Arbeitgebers als wichtiger Grund einer Kündigung angeführt werden

Die Anwaltskanzlei Steffgen ist ua. auf Kündigungsschutzklagen, Strafverfahren  und Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit Corona-Massnahmen spezialisiert.  Derzeit werden sehr viele Kündigungen mit Bezug auf Corona-Maßnahmen vor den Arbeitsgerichten verhandelt. 

Keinesfalls sollte man die Kündigung akzeptieren, um vermeintlich keine Stafanzeige des Arbeitgebers bei der Staatsanwaltschaft zu erhalten. Solche Versuche werden manchmal unternommen. Sie sind als Nötigung jedoch selbst als strafbar einzustufen.

Rechtsanwalt Christian Steffgen empfiehlt, innerhalb der dreiwöchigen Frist Klage gegen die Kündigung einzureichen. Auch in Fällen, in welchem die Beweislage gegen den Beschäftigten sprach, konnte die fristlose Kündigung in eine fristgerechte Kündigung mit Abfindung und wohlwollendem Zeuignis umgewandelt werden. Schließlich wird auch ein künftiger Arbeitgeber nach Wegfall der Corona-Maßnahmen durch eine fristlose Kündigung unter Umständen negativ beeinflusst.

Rechtsanwalt Steffgen war bereits vor mehr als 15 Jahren mit der Duchführung von Impfmaßnahmen von staatlicher Seite beauftragt. Er verfügt insoweit über umfangreiche Erfahrungen und einen erfolgreich abgeschlossenen Fachanwaltskurs im Arbeitsrecht.

Foto(s): Collection_Seidaris

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