Kündigungsschutzklage: Was passiert, nachdem man einen Anwalt einschaltet?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Die meisten Arbeitnehmer ziehen nach ihrer Kündigung das erste Mal vor Gericht, fast niemand hatte vorher Erfahrung mit Kündigungsschutzklagen. Oft scheuen Arbeitnehmer das Verfahren: Sie zögern, zum Anwalt zu gehen, weil sie nicht wissen, was sie erwartet.

Dabei sollten Arbeitnehmer die Möglichkeit einer Klage nutzen: Sie ist eines der wichtigsten Arbeitnehmerschutzrechte! Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, was seine Fachanwaltskanzlei nach Mandatierung bis zur Klageerhebung macht.

Als Erstes erhalten Arbeitnehmer ein Beratungsschreiben, eine Art Leitfaden, in dem steht, was man beachten muss, was man tun sollte und was man nicht tun darf. Der Arbeitnehmer erfährt, welche Ansprüche er noch haben könnte und wo er sich jetzt melden muss.

Gleichzeitig erhält der Arbeitnehmer einen Entwurf der Klageschrift, gegebenenfalls mit der Bitte um Ergänzungen. Zeitnah meldet sich dann ein Mitarbeiter der Kanzlei, um fehlende Details zu klären.

Die fertige Klageschrift wird daraufhin dem Arbeitsgericht zeitnah zugestellt. Daneben wird ein anwaltliches Schreiben an den Arbeitgeber gesendet. Dort werden Rechte des Arbeitnehmers geltend gemacht, beispielsweise: ein Zwischenzeugnis oder offene Gehälter. Auch das geschieht schnell, weil viele Arbeitsverträge und Tarifverträge Ausschlussfristen enthalten, aufgrund derer solche Ansprüche nur innerhalb gewisser Zeit geltend gemacht werden können.

Falls nötig, wird die Kündigung wegen fehlender Bevollmächtigung anwaltlich zurückgewiesen. Die sofortige Zurückweisung, mit der man die Chancen der Kündigungsschutzklage meist verbessert, kann nur innerhalb weniger Tage geschehen. Auch deshalb rate ich dazu, dass sich der Arbeitnehmer spätestens ein bis zwei Tage nach der Kündigung beim Anwalt meldet, damit dafür genug Zeit bleibt.

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