Kursverfall der Steinhoff-Aktie – Mögliche Ansprüche für Aktionäre

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Die Kanzlei Bergdolt hat den dramatischen Wertverfall der Aktie der Steinhoff International Holding N.V. beobachtet und sieht mögliche rechtliche Schritte, die geschädigten Aktionären zur Verfügung stehen.

Es geht um Folgendes:

Steinhoff ging am 07.12.2015 an die Börse. Bereits einige Tage zuvor wurde eine Meldung vom Unternehmen veröffentlicht, dass die Staatsanwaltschaft bei einer Tochter des Unternehmens Durchsuchungen vorgenommen hat. Hintergrund seien Vorwürfe der Bilanzmanipulation. Steinhoff erklärte damals, man selbst halte seine Bilanzierungen für richtig. Im August 2017 gab es dann einen Bericht des Managermagazins, wonach auch CEO Jooste von den Ermittlungen umfasst ist. Steinhoff gab eine ad-hoc-Mitteilung heraus und sagte, die Meldungen seien falsch und irreführend und man bleibe bei der bisherigen Ansicht, dass alles seine Richtigkeit habe.

Von dieser Meinung musste sich das Unternehmen dann im Dezember 2017 verabschieden. Noch am 04.12.2017 hat man mitgeteilt, dass man davon ausgehe, sämtliche Abschlüsse würden ordnungsgemäß veröffentlicht werden. Bereits am 05.12.2017 jedoch musste CEO Jooste seinen Hut nehmen und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses wurde verschoben. Am 06.12.2017 wurde dann noch nachgelegt: Auch vergangene Abschlüsse könnten nicht mehr als richtig angesehen werden.

Die Aktie des Unternehmens reagierte mit einem regelrechten Absturz. Am 05.12.2017 brach der Kurs um 70 % ein. Am 08.12.2017 ging der Absturz dann weiter auf am Ende 79 % Kursverlust.

Die Kanzlei Bergdolt geht momentan davon aus, dass alle Aktionäre, die ab der Erstnotierung in Frankfurt die Aktie gekauft haben, einen Schadensersatzanspruch gegen Steinhoff haben. Möglich sind auch Ansprüche gegen den früheren CEO Jooste und weitere Unternehmenslenker.

„Die Bilanzierung der Steinhoff-Gesellschaften ist sehr intransparent. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass hier Off-Sheet-Transaktionen für die Investoren verborgen geblieben sind. Unserer Ansicht nach gibt es ausreichend Argumente für Aktionäre, um wegen des entstandenen Schadens gerichtlich vorzugehen“ führt Rechtsanwältin Daniela Bergdolt aus.

Unsere Kanzlei bereitet bereits Klagen auf dieser Grundlage vor. Weitere Informationen für Betroffene und Interessierte finden sich auf meiner Kanzleihomepage.


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