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Kurz und knapp 85 (Kaufrecht, Schmerzensgeldrecht, Sozialrecht, Familienrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de Notizbuch:

Gesetzesänderung beim Warenumtausch

Mitte Dezember ist eine gesetzliche Neuregelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Kraft getreten, die für den Warenumtausch wichtig ist. Danach müssen Käufer einer gelieferten Sache keinen Wertersatz an den Verkäufer zahlen, wenn sie die Sache zwischenzeitlich vor dem Umtausch genutzt haben.

Die Gesetzesänderung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück, der den Wertersatz für den Gebrauch bis zum Umtausch ausgeschlossen hatte. (Az.: C-404/06)

Schmerzensgeld für Kniescheibenbruch

Ein Unfallopfer hatte sich einen schweren Kniescheibenbruch zugezogen und musste deshalb dreimal operiert und stationär behandelt werden. Das Landgericht Köln sprach dem Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu.

Die Richter erkannten an, dass mit dem Bruch eines zentralen Gelenks erhebliche Schmerzen verbunden sind und der Kniescheibenbruch nur durch eine langwierige Behandlung geheilt werden konnte. (Az.: 7 O 446/04)

Steuererstattung wird angerechnet

Seit Einführung von Hartz IV haben Streitigkeiten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern mit der Arbeitsagentur eine Prozessflut bei den Sozialgerichten ausgelöst. Viele Rechtsfragen sind noch ungeklärt. Klarheit besteht aber, was die Anrechnung von Steuererstattungen angeht:

Wer nach Beantragung von Hartz IV eine Einkommensteuererstattung vom Finanzamt erhält, muss sie sich auf das Arbeitslosengeld II als Einkommen anrechnen lassen. (Bundessozialgericht, Az.: B 4 AS 48/07 R)

Detektiv ermittelt mit GPS-Sender

Um im Scheidungsprozess beweisen zu können, dass seine Frau einen neuen Partner hat, beauftragte ein Ehemann einen Detektiv. Dieser hatte die Frau heimlich mit einem GPS-Sender überwacht.

Das Oberlandesgericht Oldenburg ließ die Ermittlungsergebnisse des Detektivs jedoch nicht gelten, weil die Überwachung unzulässig war und einen Eingriff in die informelle Selbstbestimmung der Frau darstellte. Die Kosten für den Detektiv musste der Mann tragen. (Az.: 13 WF 93/08)

(WEL)


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