Kurzfriste Erfolge bei der Impfterminvermittlung mit dem Anwalt für Verwaltungsrecht

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Kanzlei BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte betreut bundesweit Verfahren zur Durchsetzung des Impfanspruchs – schnell und kompetent. Zuletzt erhielten unsere Mandanten kurzfristig Termine für eine Impfung gegen das Coronavirus, nachdem wir mit individuellen anwaltlichen Schreiben, die zuständigen Ministerien und Betreiber der Impfzentren zu einer entsprechenden Impfterminvergabe aufgefordert hatten. Mehrfach noch an selben Tag. Dabei erhielten unsere Mandanten entweder den Impfstoff der Firma BioNtech oder von AstraZeneca.

Wann habe ich einen Anspruch auf eine Impfung gegen SARS-CoV-2?

Der Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 besteht nach § 1 Abs. 1 Satz CoronaImpfV für die Impfberechtigten nur im Rahmen der Verfügbarkeit. In der Theorie sollen auf Grundlage der Empfehlungen der STIKO die besonders vulnerablen Personengruppen zuerst ein Impfangebot bekommen. Allerdings gibt es bei der Festlegung dieser Priorisierung und bei deren Umsetzung große Unstimmigkeiten.

Hier kann Ihr Anwalt für Verwaltungsrecht für Sie übernehmen. Wir prüfen Ihren Anspruch und stellen die richtigen Anträge bei den zuständigen Behörden und Ministerien. Sollte das nicht zum Erfolg führen oder eine besondere Eile geboten sein, nehmen wir für Sie den gerichtlichen Eilrechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten in Anspruch.

Kann ich übriggebliebenen Impfstoff oder nicht wahrgenommene Termine beanspruchen?

Nicht nur für Menschen, die dringend auf eine Schutzimpfung angewiesen sind, ist es schwer zu verstehen, wenn nicht jeder verfügbare Impfstoff auch zeitnah verimpft wird.

Bei drohendem Verwurf von Impfstoffen für eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ist nach § 1 Abs. 2 Satz 3 CoronaImpfV ein Abweichen von der Reihenfolge der Impfverordnung zulässig. Das bedeutet jedoch nicht, dass es bei den sogenannten Nachrückern einen rechtsfreien Raum für die Impfzentren gäbe. Die staatliche Schutzpflicht für das Leben und Gesundheit der Menschen gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und der allgemeine Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Absatz 1 GG gebieten es auch hier, gefährdeten Personen bevorzugt ein Impfangebot zu machen.

Als Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf das Verwaltungsrecht stehen wir bundesweit vielfach im direkten Austausch mit den zuständigen Behörden. Wir sorgen dafür, dass Ihr Fall die gebotene Beachtung findet und können Ihre Chancen auf eine vorzeitige Impfung verbessern.

Was kann ich tun, wenn ich keine Impfung gegen das Coronavirus bekomme? Rat vom Anwalt für Verwaltungsrecht

Wenn Sie nach der Impfreihenfolge bereits an der Reihe wären, Ihnen aber eine Impfung vorenthalten wird, sollten Sie sich Rat von einem Anwalt für Verwaltungsrecht einholen. Wir prüfen Ihren Fall und können aufgrund unsere Erfahrungen aus zahlreichen Impfverfahren in den einzelnen Bundesländern Ihre Chancen auf ein kurzfristiges Impfangebot erhöhen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Claudia Schindler

Beiträge zum Thema