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Ihr Anwalt für Verwaltungsrecht in Flensburg - Wir freuen uns auf Sie!

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Anwalt für Verwaltungsrecht in Flensburg

In Flensburg geboren, steht Rechtsanwalt Malte Brix Ihnen als kompetenter Berater zu allen Fragen des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsrechts zur Verfügung. Wir beraten Privatpersonen, Unternehmen und die öffentliche Hand. In diesem Artikel erfahren Sie, wie eine Beratung aussehen kann und welche Besonderheiten für die schöne Fördestadt gelten.

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Besonderheiten des Landesrechts in Schleswig-Holstein

Das Verwaltungsrecht ist stark durch die Gesetzgebung der Bundesländer geprägt. So existieren für Schleswig-Holstein zahlreiche regionale Gesetze, die Besonderheiten mit sich bringen. Von A wie Abgeordnetengesetz SH (AbgG SH) bis zu V wie Verwaltungskostengesetz (VwKostG SH) stehen wir Ihnen tatkräftig zur Seite.

Ihr Ansprechpartner in Flensburg:

Rechtsanwalt Malte Brix

  • Rechtsanwalt und Partner, Vy - Brix Lange Verweyen Rechtsanwälte
  • Lehrbeauftragter für Öffentliches Recht an der HWR Berlin
  • Mitglied der Arbeits­ge­mein­schaft Verwal­tungsrecht Nordost e. V.
  • Studium in Kiel und Berkeley, CA
  • Geboren in Flensburg

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Tel. bundesweit: 030 / 51 56 59 98 - 0

Vertretung im Verwaltungsrecht

Wir beraten zu:

  • Antragstellung, Einleitung des Verwaltungsverfahrens
  • Anhörungsverfahren
  • Widerspruchsverfahren
  • Gerichtliche Eilverfahren
  • Gerichtliche Klageverfahren
  • Erstellung von Rechtsgutachten
  • Vertretung der öffentlichen Hand
  • Beratung von Unternehmen und Privatpersonen

Beratungsgebiete Verwaltungsrecht Flensburg

Wir beraten umfassend, insbesondere zu Fragen aus:

  • Wirtschaftsverwaltungsrecht
    • Gewerberecht
    • Gaststättenrecht
    • Handwerksrecht
    • Beförderungsrecht
    • Energierecht
  • Schulrecht
  • Hochschulrecht
  • Umweltrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Kommunalrecht
  • Ordnungsrecht
  • Berufsrecht
  • Kammerrecht
  • Öffentliches Dienstrecht
    • Beamtenrecht
    • Tarifrecht (Arbeitsrecht)
    • Personalvertretungsrecht

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Zuständiges Verwaltungsgericht für Flensburg in Schleswig

Das für Flensburg zuständige Verwaltungsgericht hat seinen Sitz in Schleswig. Dies ist in § 64 des Landesjustizgesetzes (LJG). Dieser lautet:

(1) Das Verwaltungsgericht hat seinen Sitz in Schleswig. Es führt die Bezeichnung „Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht“.

(2) Der Bezirk des Verwaltungsgerichts umfasst das Gebiet des Landes Schleswig-Holstein.

Welche Kosten entstehen?

  • Unsere Vergütung richtet sich in aller Regel nach dem tatsächlichen Zeitaufwand und ist damit für Mandanten und Anwaltskanzlei transparent 
  • Regelmäßig ist eine Erstberatung zu einem Pauschalbetrag möglich. Hier können wir Ihnen eine überschlägige Einschätzung der Rechtslage mitteilen und eine konkrete Handlungsempfehlung für das weitere Vorgehen geben
Foto(s): Vy, Adobe Stock, Unsplash


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