Thomas Lloyd: Landgericht Gera bestätigt Versäumnisurteil.

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Das Landgericht Gera hat in einer Entscheidung vom 22. Dezember 2020 nach einer mündlichen Hauptverhandlung , welche am 7.12.2020 stattfand, ein bereits erlassenes Versäumnisurteil bestätigt. In diesem wurde die CT Infrastruktur Holding Limited zu einer Zahlung in Höhe von 63.366,68 Euro verurteilt.

Zum Hintergrund der Entscheidung

Geklagt hatte ein Anleger aus Jena, der bei der Thomas Lloyd Investments GmbH, der Rechtsvorgängerin der Beklagten, eine Genussrechtsbeteiligung hatte. Diese war zum 31.12.2018 durch den Kläger gekündigt worden.

Die Beklagte hatte hier die Auszahlung verweigert und darauf verwiesen, dass die Genussrechtsbeteiligung durch die Verschmelzung auf die englische Limited untergegangen sei und eine Rückzahlung daher nicht mehr geschuldet wäre.

LG Gera erließ Versäumnisurteil

Da die Gesellschaft sich auf die Klageschrift zunächst nicht rechtzeitig zurückgemeldet hatte, hatte das Landgericht Gera hier ein Versäumnisurteil erlassen. Gegen dieses hatte die Beklagte fristgerecht das Rechtsmittel des Einspruchs eingelegt.

Einspruch der Beklagten ohne Erfolg

In der mündlichen Hauptverhandlung machte der zuständige Richter jedoch schnell deutlich, dass der Einspruch keine Aussicht auf Erfolg haben würde und teilte mit, dass das Versäumnisurteil aufrechterhalten werden wird.

Dies bestätigt die nunmehr vorliegende Entscheidung des Landgerichts Gera vom 22. Dezember 2020.

Gegen das erstinstanzliche Urteil steht der Beklagten das Rechtsmittel der Berufung offen.

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Rechtsanwalt Doktor Sven Tintemann, der die mündliche Hauptverhandlung in Gera selbst wahrgenommen hatte, zeigte sich über die Entscheidung erfreut.

Sein Kommentar hierzu lautet: „Die Entscheidung bestätigt, dass Anleger, welche ihre Beteiligung noch vor der Umwandlung in eine englische Limited gekündigt haben , einen Auszahlungsanspruch gegen die Rechtsnachfolgerin der Thomas Lloyd Investments GmbH haben. Mit seiner Rechtsprechung reiht sich das Landgericht Gera in eine Reihe weiterer Urteile ein, die durch unsere Kanzlei erstritten worden sind. Auch für eine Berufungsinstanz sind wir sehr zuversichtlich, dass die Entscheidung des Landgerichts Gera hier bestätigt werden wird.“

Die Kanzlei Advoadvice vertritt zahlreiche Anleger der Thomas Lloyd Gruppe und hat bereits circa 100 Klagen gegen die Rechtsnachfolgerin der Thomas Lloyd Investments GmbH und der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH eingereicht. 

Foto(s): AdvoAdvice


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