LG Bielefeld: Tipico muss 36.000 Euro zurückerstatten

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Einleitung: Wichtige Entwicklung im Online-Glücksspiel und -Sportwettenrecht

Das Landgericht Bielefeld hat ein bedeutendes Urteil zu Rückzahlungsansprüchen bei verbotenen Online-Sportwetten gefällt. Das Urteil vom 02.10.2023 markiert einen weiteren Meilenstein für Verbraucherrechte im Bereich von Online-Sportwetten.

Der Fall: Rückforderungsanspruch eines Spielers

Ein Spieler, vertreten durch Von Rüden Rechtsanwälte, forderte die Rückzahlung von Verlusten in Höhe von ca. 36.000 Euro, die er bei Online-Sportwetten über die Webseite tipico.de erlitten hat. Online-Sportwetten waren in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 weitgehend verboten und sind seither nur mit einer gültigen Lizenz gestattet.

Rechtliche Einordnung

Zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte haben bereits bestätigt, dass Spieler Anspruch auf Rückzahlung ihrer Verluste aus verbotenen Online-Sportwetten haben.

Europabezug

Die beklagte Betreiberin versuchte geltend zu machen, das Verbot sei unionsrechtswidrig. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof dazu bereits eine Entscheidung gefällt. Das Verbot ist daher nicht unionsrechtswidrig, sondern durch seinen Schutzzweck zugunsten der Spieler gerechtfertigt.

Begründung des LG Bielefeld

Das LG Bielefeld führte aus, dass der Schutz der Spieler und die Vermeidung von Spielsucht im Vordergrund stehen. Es stellte klar, dass die geschlossenen Verträge über die Teilnahme an Online-Sportwetten aufgrund des Glücksspielstaatsvertrags, welcher die zugrundeliegende Rechtsnorm für das Verbot ist, nicht wirksam sind.

Auswirkungen auf die Sportwetten-Landschaft

Diese Entscheidung bestärkt die Position, dass das Verbot von Online-Sportwetten in Deutschland mit europäischem Recht im Einklang steht. Versuche der Anbieter, das Verfahren hinauszuzögern, werden von den Gerichten nicht unterstützt.

Unterstützung durch von Rüden Rechtsanwälte bei Sportwetten-Verlusten

Sollten Sie ebenfalls von der beschriebenen Situation betroffen sein, laden wir Sie herzlich ein, uns unter info@rueden.de zu kontaktieren oder uns unter 030 200 590 770 anzurufen. Unser engagiertes Team wird sich Ihrer Angelegenheit gewissenhaft annehmen und Ihnen eine erste, kostenfreie Beurteilung Ihrer Möglichkeiten zur Verfügung stellen. Bitte bedenken Sie, dass wir unsere juristischen Dienstleistungen bundesweit anbieten.



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