LG Lübeck: Meta muss Zugang zu gehacktem Facebook Account ermöglichen

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In der heutigen digitalen Ära sind soziale Medien aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Vor allem Facebook oder Instagram werden dabei immer häufiger genutzt, um mit Freunden in Kontakt zu bleiben oder Fotografien wie Tierbilder, Landschaftsfotos oder Aufnahmen aus dem Urlaub zu präsentieren. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Facebook Account gehackt und der Zugriff verweigert wird.

Gehackter Facebook Account bereitet Probleme

Im Juli 2022 meldete sich eine Betroffene aus Neustadt in der Kanzlei AdvoAdvice, da ihr Facebook Account durch eine dritte, ihr unbekannte Person gehackt wurde. Da sie zum Zeitpunkt des Hacker-Angriffs unterwegs war, konnte sie nicht schnell genug auf die von Facebooks Support gesendeten Emails reagieren, sodass eine eventuelle Vermeidung des Angriffs unmöglich war.

Im Zuge des Hackerangriffes versuchte die Betroffene zunächst selbstständig wieder Zugang zu ihrem Konto sowie der von dort aus gesteuerten Musikseite zu erlangen, indem sie den Anweisungen auf Facebooks Website unter https://www.facebook.com/hacked befolgte. Jedoch ohne Erfolg

Nunmehr wurde das Konto einer Überprüfung  zugeführt und folglich gesperrt, mit der Begründung, dass es gegen die Gemeinschaftsrichtlinien Facebooks verstoßen hätte. Zwar legte die Betroffene Widerspruch gegen diese Sperre ein, jedoch wurde das Profil letztlich dennoch endgültig deaktiviert.  

Auch sämtliche weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung des Accounts, wie sie von Facebook empfohlen werden, verhalfen nicht zum gewünschten Erfolg. Trotz Ausweisverifikation konnte der Zugriff auf den Account der Betroffenen nicht wiedererlangt werden. Dementsprechend blieb der Betroffenen nichts weiter übrig, als die erfahrenen Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice aus Berlin um Rat zu fragen.

Außergerichtliche Einigung nicht möglich

Der für die Betroffene tätig gewordenen Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser versuchte zunächst außergerichtlich die Sperre gegen den Account der Betroffenen aufzuheben und ihr den alleinigen Zugang einzuräumen.

Rechtlich argumentierte er dabei mit dem Umstand, dass die Betroffene einen Nutzungsvertrag über die Teilnahme am sozialen Netzwerk mit Facebook bzw. der Meta Platforms Ireland Ltd. habe. Aus diesem Vertrag ergebe sich ein Anspruch auf Zugangsgewährung zum jeweiligen Profil.

Auf dieses Schreiben teilte Facebook jedoch lediglich mit, dass sie der Betroffenen erstmal nicht helfen könnten. Dr. Rohrmoser stellt insofern klar: „In über 100 Fällen erhalten wir immer wieder automatische Nachrichten von Meta, dass unser Anliegen auf „diesem Meldekanal“ nicht bearbeitet werden könne. Wenn man sieht, dass dieser Weg aber in den meisten Fällen zum Erfolg führt, erscheint diese Email ein wenig abenteuerlich.“

Landgericht Lübeck erlässt einstweilige Verfügung

Die Kanzlei AdvoAdvice reichte daher am 03.08.2022 einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung  gegen die Meta Platforms Ireland Limited als Betreiberin von Facebook beim Landgericht Lübeck ein. Dies war möglich, da seit Kenntnis des Hacks noch kein Monat vergangen war.

Daraufhin erließ das Landgericht Lübeck zwei Tage später die beantragte einstweilige Verfügung gegen die Meta Platforms Ireland Limited. Die Kanzlei AdvoAdvice konnte bereits in einer zweistelligen Anzahl an Fällen eine solche einstweilige Verfügung erstreiten.

Die Verfügung wurde der Gegenseite durch AdvoAdvice noch am selben Tag vorab per Mail zugestellt. Knapp 10 Tage später kam dann die erfreuliche Nachricht für die Mandantin: Meta hat den Facebook-Zugang wieder eingeräumt. Endlich!

Einige Wochen später hat Meta die einstweilige Verfügung dann durch ein sog. Abschlussschreiben akzeptiert, sodass der Rechtsstreit auch final beendet werden konnte.

Voraussetzungen für Einstweilige Verfügung

Sofern Sie bei einem Hack eine einstweilige Verfügung und damit eine schnelle gerichtliche Entscheidung anstreben, sollten folgende Aspekte vorliegen:

  • Privater Account
  • Kenntnis des Hacks weniger als ein Monat
  • Eilbedürftigkeit 
  • Im Optimalfall schon eine eigene Kontaktaufnahme mit Meta 
  • Im Optimalfall eine Rechtsschutzversicherung

Wenn diese Voraussetzungen nach Ihrer Ansicht vorliegen, kann anwaltlich genauer geprüft werden, ob die einstweilige Verfügung dann auch umsetzbar ist. Dies hängt immer von der Fallkonstellation und den weiteren Details ab.

Fazit

Die Kanzlei AdvoAdvice hat bereits über 100 Betroffen gegen Meta vertreten. Für die Betroffenen kommt positiv zum Tragen, dass sich die Kanzlei mit den Antworten von Meta sehr gut auskennt und immer Mittel und Wege sucht, um die gehackten Accounts oder Seiten zurückzuholen.

Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser betont dabei wie folgt: „Wenn der Account oder die Seite gehackt wurde, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie man Vorgehen kann. Je nach Zeitpunkt und verfügbaren Mitteln, ggf. auch je nach Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung, kann der gerichtliche Weg hilfreich sein. Andererseits können wir den meisten Betroffenen auch außergerichtlich weiterhelfen.“

Gerne können Sie uns unter 030 / 921 000 40 oder info@advoadvice.de kontaktieren. In den meisten Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten, wenn eine solche vorliegt. Dies klären wir gerne für Sie ab.


Foto(s): AdvoAdvice

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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