Life Forestry Switzerland AG- Bauminvestment rückabwickeln

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Life Forestry Group


Das Unternehmen Life Forestry Switzerland AG mit Sitz in der Schweiz hat sich auf Holzinvestments, genauer gesagt Teakinvestments, spezialisiert.

Privatanleger erwerben hierbei einzelne Bäume oder ganze Plantagen in Mittelamerika und schließen desweiteren einen sog. Servicevertrag ab, damit die Subunternehmen vor Ort die Bäume regelmäßig pflegen. Die Dauer solcher Investments erstreckt sich meist über Jahrzehnte, je nachdem, wie jung der erworbene Baumbestand ist. Durch regelmäßige Holzfällungen soll an Anleger regelmäßige Renditen gezahlt werden.


Rechtslage in Deutschland

Das Unternehmen vertreibt seine Produkte auch an Privatanleger in Deutschland. Wie sieht es hier also rechtlich aus? Hält sich das Schweizer Unternehmen an die Gesetze in Deutschland?

Innerhalb der EU und insbesondere in Deutschland gibt es strenge Vorschriften für den Vertrieb von Kapitalanlagen. Die Life Forestry Switzerland AG hält sich hieran allerdings nicht.


Untersagung durch die BaFin

So hat die BaFin, die Aufsichtsbehörde für Finanzdienstleistungen, der Life Forestry Switzerland AG bereits am 03.05.2021 untersagt, das Produkt „Golden Teak – Land Lease 2020“ in Deutschland zu vertreiben. Die Untersagung erfolgte, weil die Life Forestry Switzerland AG keinen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden. Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Sie prüft die Prospektangaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit. Ebenso erfolgt weder eine Überprüfung der Seriosität des Emittenten noch eine Kontrolle des Produkts. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben.

Vor diesem Hintergrund kann die Rückabwicklung der Kapitalanlage gefordert werden, insbesondere wegen einer sog. Prospekthaftung.


Zivilrechtliche Rückabwicklung

Privatanlegern stehen aber auch andere Rechte zu, wie z.B. das Widerrufsrecht. Beim Widerrufsrecht ist zu differenzieren, wann die jeweilige Anlage erworben wurde, denn die gesetzlichen Regelungen werden regelmäßig geändert.

Einige Verträge, die bis Juni 2014 abgeschlossen wurden, können bis heute widerrufen werden, weil bei diesen Verträgen ein sog. ewiges Widerrufsrecht gilt.

Bei Verträgen ab Juni 2014 hingegen gilt eine maximale Widerrufsfrist von 1 Jahr und 14 Tagen. Sollte ihr Vertrag diesen Zeitraum bereits überschritten haben, so könnte man die Rückabwicklung sodann über eine Anfechtung, Falschberatung oder eine Prospekthaftung durchführen lassen.

Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass ein Widerruf weiterhin möglich ist, sodass der Vertrag rückabgewickelt werden muss.  

Das Oberlandesgericht Koblenz hingegen hatte sämtliche Forderungen eines Privatanlegers zurückgewiesen.

Die Rechtslage bezüglich der Rückabwicklung von Bauminvestments ist bundesweit leider nicht einheitlich.

Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Gerichtsverfahrens übernimmt, lohnt es sich, Klage einzureichen.

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Hinweis:

Wir können nur Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland beraten und vertreten, da die Rechtslage am jeweiligen Wohnsitz des Anlegers maßgeblich ist.

Privatanleger in Österreich müssen sich demnach an Kollegen in Österreich wenden.

Privatanleger in der Schweiz müssen sich an Kollegen in der Schweiz wenden. 

 



Bei komplexen Rechtsstreitigkeiten ist es ratsam, sich an einen Spezialisten zu wenden, um fachkundige Beratung und Unterstützung zu erhalten. Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.


Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes
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