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Löschantrag gegen Google-Bewertung? Begründung und mehr!

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Um negative Bewertungen bei Google erfolgreich entfernen zu lassen, ist ein sorgfältig begründeter Löschantrag essentiell, da Google ohne überzeugende juristische Argumentation den Antrag wahrscheinlich ablehnen wird. Fachanwalt für IT-Recht Thomas Feil bietet Expertise im Reputationsrecht, erzielt durch juristisch fundierte Löschanträge eine hohe Erfolgsquote von über 95% bei der Löschung negativer Google-Bewertungen. Bevor Sie eigenständig handeln, bietet Feil eine kostenfreie Ersteinschätzung der Löschungsmöglichkeiten an. Eine wirksame Begründung für den Löschantrag muss eine Rechtsverletzung aufzeigen, die Google zur Löschung zwingt, um Haftung zu vermeiden. Zu den Rechtsverletzungen zählen unwahre Tatsachenbehauptungen, strafrechtliche Inhalte, Datenschutzverstöße und Schmähkritik. Weitere Informationen und eine umfassende FAQ-Liste sind auf der Website von Thomas Feil abrufbar.

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Wenn Sie bei Google mit negativen Bewertungen zu kämpfen haben und einen Löschantrag einreichen möchten, sollten Sie diesen juristisch fundiert begründen oder begründen lassen. Denn ein Löschantrag ohne überzeugende Begründung wird von Google höchstwahrscheinlich verworfen.

Dann bleibt die Negativbewertung bestehen und die Rezension schadet weiterhin Ihren Ruf.

Meine Kanzlei ist auf das Reputationsrecht im Internet spezialisiert und bearbeitet negative Google-Bewertungen. Meine Löschanträge an Google sind juristisch fundierte Löschungsansprüche, die - je nach Einzelfall - durch genaue Prüfung und Begründung bei über 95% der Fälle zum Löschen der negativen Bewertung führen.

Bevor Sie selbst "loslegen" und einen Löschantrag mit unzureichender Begründung einreichen, biete ich Ihnen Folgendes an:

  1. Schicken Sie mir die in Frage stehende Google-Bewertung als Link oder Screenshot per Mail zu.
  2. Ich prüfe die Löschungsmöglichkeiten - und zwar kostenfrei.
  3. Sie erhalten von mir eine kostenfreie Ersteinschätzung, inwieweit ein Löschantrag und mit welcher Begründung für die in Frage stehende Rezension sinnvoll erscheint.
  4. Gern unterbreite ich Ihnen ein Angebot und teile die Kosten mit, die eine Beauftragung meiner Kanzlei für Sie bedeuten würde. So können Sie fundiert entscheiden, ob Sie selbst, oder professionell negative Google-Bewertungen löschen lassen.

Wieso überhaupt ein Löschantrag? Muss Google nicht einfach so löschen?

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die unter Negativeinträgen bei Google leiden, fragen sich, weshalb überhaupt kompliziert und mit tiefergehender Begründung ein Löschantrag bei Google eingereicht werden muss.

Hat Google überhaupt das Recht, Unternehmensprofile zu erstellen und Bewertungen zu veröffentlichen?

Ganz klar: ja! Dieses Recht hat Google. Google darf sowohl Unternehmensprofile ungefragt anlegen, als auch Bewertungen ungefragt online stellen. Hierbei trifft Google auch keine Prüfpflicht vorab, d.h. zunächst darf Google jeden Negativeintrag erst einmal online stellen.

Erst ab Kenntnisnahme einer Rechtsverletzung muss Google handeln. Das bedeutet, es bedarf eines Löschantrags mit juristischer Begründung, um rechtswidrige Google-Rezensionen löschen zu lassen. 


FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten

https://thomas-feil.de/faq-google-bewertung-loeschen/


Was muss ein Löschantrag mit überzeugender Begründung enthalten?

Der Löschantrag ist im Grunde der ausformulierte Löschungsanspruch. Für einen Löschungsanspruch muss aber seitens der bewertenden Person eine Rechtsverletzung vorliegen, die Google - ab Kenntnisnahme - löschen muss, um nicht selbst zu haften.

Eine überzeugende Begründung für einen Löschantrag beinhaltet das exakte Aufzeigen der Rechtsverletzung. Wann aber sind negative Google-Bewertungen und schlechte Rezensionen rechtsverletzend?

  • Enthält die Rezension unwahre Tatsachenbehauptungen, ist sie rechtswidrig.
  • Sind in der Bewertung strafrechtliche Inhalte wie Beleidigungen oder Bedrohungen enthalten, ist dies unzulässig.
  • Datenschutzverstöße in Google-Rezensionen sind rechtsverletzend.
  • Schmähkritik, also Aussagen, die nur der Diffamierung dienen, können auch rechtswidrig sein.

Es gibt juristisch noch weitere Fallkonstellationen. Wichtig zu verstehen ist, dass ein Löschantrag am erfolgreichsten sein wird, wenn die Begründung juristisch fundiert und gut ausgearbeitet ist. So bleibt Google nämlich keine Wahl, als die Rezension zu löschen - oder eben juristisch in Anspruch genommen zu werden.

thomas-feil.de

Fachanwalt-IT Recht Thomas Feil

Ich setze Ihr Recht durch!

Wie gehe ich für meine Mandanten vor?

Ich  biete grundsätzlich eine kostenfreie Ersteinschätzung von negativen Google-Bewertungen an. Zunächst schicken mir potenzielle Mandanten also per Mail den Link zur Negativbewertung oder einen Screenshot.

Sodann prüfe ich den Fall und melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück.

Sollte Gesprächsbedarf bestehen, beispielsweise weil einzelne Textpassagen in der fraglichen Bewertungen unklar sind, halte ich Rücksprache mit meinen Mandanten. So kann detailliert jede unwahre Tatsachenbehauptung, jeder Datenschutzverstoß und weitere Rechtsverletzungen ermittelt werden.

Auf dieser Grundlage erstelle ich einen juristisch fundierten Löschantrag und reiche diesen nebst detaillierter Begründung bei Google ein. Google prüft meine Löschanträge zeitnah, sodass ich meinen Mandanten in den allermeisten Fällen sehr schnell weiterhelfen können.

Foto(s): Rechtsanwalt Thomas Feil

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