Lohnt sich Entgeltumwandlung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer trotz aller Nachteile

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1. Nachteile der Entgeltumwandlung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

1.1. Nachteile der Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer

In meinem Rechtstipp "Nachteile und Risiken der Entgeltumwandlung für Mitarbeiter" (siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/nachteile-und-risiken-der-entgeltumwandlung-aus-mitarbeitersicht_181513.html) habe ich die Hauptprobleme für den Arbeitnehmer bereits ausführlich beschrieben.
Einbußen bei Rentenversicherung, Krankengeld und Arbeitslosengeld einerseits und die meist schlechte Effizienz, die hohe Koszenbelastung , und die Tatsache dass zukünftig nicht einmal die Beiträge garantiert werden und dann auch noch mit Krankenversicherung belegt werden, lassen bei genauer Berechnung, Entgeltumwandlung und Versicherungsverträge unattraktiv erscheinen.

1.2. Nachteile für den Arbeitgeber

Versicherungsförmige Konzepte sind auch für den Arbeitgeber wenig attraktiv.
Die Liquidität verlässt das Unternehmen und die Haftung bleibt zurück. Darüber hinaus bestehen einige Stolperfallen, die der Arbeitgeber besser vermeiden sollte.
siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-dilemma-zwischen-arbeitgeberinteressen-und-kontraeren-versicherungsvermittlerinteressen-in-der-betrieblichen-altersversorgung_185885.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-25-groessten-fehler-und-maengel-der-betrieblichen-altersversorgung-in-versorgungssystemen_185712.html

2. Entgeltumwandlung mit Vorteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Es geht allerdings auch anders.
Entscheidet sich ein Unternehmer gegen eine Versicherung und für ein unternehmerisches System, sind sowohl für ihn Risiken vermeidbar, als auch für sich und den Arbeitgeber erhebliche Vorteile gegeben.
Unternehmerische Konzepte sind traditionell denkbar einfach. Die Entgeltumwandlung fließt nicht an eine Versicherung ab, sondern bleibt im Unternehmen. Dies bringt beiden Seiten erhebliche Vorteile.

2.1. Vorteil für den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer muss für die gleiche Leistung nur eine signifikant kleinere Entgeltumwandlung vornehmen. Seine Beiträge verzinsen sich vom ersten Euro an mit einem Zins der meist 1 % oder darüber ausmacht. Bei einer Versicherung hat er einen Garantiezins von 0,25 %, der in der Laufzeit kaum die Kosten von 20 % oder 25 % kompensiert.
Der Mitarbeiter hat mit dem Pensionssicherungsverein PSV den höchsten denkbaren Schutz. Ob im Unternehmen oder bereits ausgeschieden, seine Ansprüche werden durch keinerlei Kosten gemindert, sie sind 100 % insolvenzgeschützt und verzinsen sich auch nach einem Ausscheiden weiter.
Die Steuerbegünstigung, der bei Mitarbeitern beliebteren Kapitalzahlzng mit der 1/5 tel Regelung ist ein deutlicher Vorteil und kompensiert bei diesem Weg Sozialleistungseinbußen und Krankenversicherung über. Durch die Vorteile für den Arbeitgeber sind diese meist bereit 30 % oder gar 50 % Zuschuss zu geben, was ihnen bei Versicherungen schwer möglich ist.

2.2. Vorteile der Entgeltumwandlung für den Arbeitgeber


Für den Arbeitgeber ergeben sich eine Reihe von Vorteilen.
Die Liquidität schafft Sicherheit und zunehmend Bankenunabhängigkeit sowie Wettbewerbsvorteile.
Liquidität für 1 % und länger, kalkulierbare Laufzeit bei vollen insolvenzschutz für die Mitarbeiter eröffnet unternehmerisch denkenden Arbeitgeber Chancen und Möglichkeiten.
Die hohe Flexibilität hilft bei Mitarbeiterakquise und Mitarbeiterbindung.
Das eigene Versorgungswerk hilft und fördert das Employer Branding. Liquidität sorgt für Krisenresilienz.
Eine Rendite über der Zusage an die Mitarbeiter schafft zusätzliche Erträge, unabhängig ob diese im Kapitalmarkt durch kontokofrenttilgung oder Investitionen erreicht wird. Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskassen e.V. ermöglicht es Unternehmen diese Effekte über die Laufzeit zu berechnen mit deren kostenfreien Liquiditätsrechner.

3. Fazit

Die üblichen Nachteile und Arbeitgeberrisiken lassen sich zum Teil vermeiden zum Teil auch überkompensieren. Der Verzicht auf Versicherungen und biometrische Risiken schafft Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Gerne beraten wir Sie bei diesbezüglichen Übetlegungen


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Foto(s): AUTHENT

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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