LPH Anlegegemeinschaft startet – AdvoAdvice Rechtsanwälte informieren

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Anlegergemeinschaft Life Performance erhält Informationen zum Start – LPH betroffene Anlegergemeinschaft mit dem Ziel der Interessenbündelung zur Forderung von Schadensersatz – Gemeinsam stark sein!

Mehr als 440 Anleger der Life Performance GmbH (LPH) erhalten in diesen Tagen Post aus dem Hause AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, um die betroffenen geschädigten Anleger über den Beginn der Anlegergemeinschaft Life Performance und die rechtlichen Möglichkeiten eines Vorgehens gegen verantwortliche Berater, Hintermänner- und frau sowie das laufende Insolvenzverfahren zu informieren.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei hatten hierzu Akteneinsicht in die Insolvenzakte beim Amtsgericht Freiburg genommen, in welcher sich der Bericht der Insolvenzverwalterin Simone Ramminger, aber auch eine Liste der betroffenen Anleger befindet.

Anlegergemeinschaft Life Performance: Anspruch auf Schadensersatz

Ziel der Anlegergemeinschaft ist es, die Interessen der Life Performance-Anleger zu bündeln und dafür zu sorgen, dass diese nicht ohne eine Zahlung von Schadensersatz quasi leer ausgehen.

Hintergründe für Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlich handelnde Geschäftsführerin sind Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte der Life Performace GmbH nämlich das betriebene Geschäftsmodell als das Betreiben des sog. Einlagengeschäfts ohne hierzu vorhandene Erlaubnis nach § 32 KWG untersagt. „Hier haftet nicht nur die insolvente Gesellschaft, sondern auch die Geschäftsführerin persönlich für den entstandenen Schaden der Anleger. Dies ist ganz eindeutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH)“, erläutert Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Prüfung Risikoaufklärung der Life Performance Kapitalanlage

Zudem muss natürlich geprüft werden, ob eine Falschberatung der Anleger erfolgt ist. Diese liegt dann vor, wenn Risiken der Kapitalanlage nicht aufgezeigt wurden. Zudem hätte der Berater / Vermittler auch die Notwendigkeit der Zulassung der Anlage nach dem Kreditwesengesetz (KWG) prüfen müssen. War diese fraglich, hätte das dem Kunden mitgeteilt werden müssen. Hier sind viele Kunden aus sicheren Anlagen in Lebensversicherungsverträgen in eine wirklich sehr unsichere Kapitalanlage geleitet worden, die auf jeden Fall ein Totalverlustrisiko hatte.

Prüfung von Haftung und Inanspruchnahme der Berater

Die Beraterhaftung muss daher in jedem Fall überprüft werden. Kunden sollten hierzu nicht ihren Berater direkt befragen, sondern die Beratungsleistung durch einen unabhängigen Rechtsexperten überprüfen lassen. Hierzu haben die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB einen Fragebogen Life Performance entwickelt.

Erstberatung – Rechtsschutzversicherung - Deckungsanfrage

Oftmals deckt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Erstberatung oder für eine Inanspruchnahme der Berater / Vermittler. Eine Deckungsanfrage wird durch die Kanzlei AdvoAdvice gerne für die betroffenen Anleger übernommen.

Auch für betroffene Anleger, die keine Rechtsschutzversicherung haben, findet die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB günstige Lösungen. Die Anfragen werden durch die Kanzlei professionell bearbeitet, faire Vergütungsmodelle werden angeboten.



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