Update Mai 2025: KLAKA Abmahnung für die BMW AG wegen Markenverstoß erhalten? Das müssen Sie jetzt wissen!
- 3 Minuten Lesezeit
Handlungsempfehlungen und Tipps, wenn Sie im Mai 2025 auch eine BMW-Abmahnung (KLAKA Rechtsanwälte) wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzung erhalten haben:
Seit mehreren Jahren verschicken die KLAKA Rechtsanwälte Abmahnschreiben im Auftrag der BMW AG, die Markenrechte der bekannten Marken wie „BMW“, „M“, „M1“, „M2“ „MDrive“ und „Mini“ betreffen.
In den vergangenen Wochen und Monaten haben uns erneut zahlreiche Anfragen von Betroffenen erreicht, die Abmahnungen der KLAKA Rechtsanwälte erhalten haben. Kürzlich wurde uns ein solches Abmahnschreiben zur Prüfung vorgelegt, in dem der Vorwurf einer unrechtmäßigen Nutzung der Marken „M“ und „BMW“ erhoben wurde. Den Betroffenen wurde vorgeworfen, in einer Artikelüberschrift eine dieser Marken ohne den erforderlichen Zusatz „passend für“ oder „geeignet für“ verwendet zu haben.
In einigen Fällen wird auch die Nutzung des Begriffs „M“ zusammen mit „Style“ oder „Optik“ beanstandet. In anderen Abmahnungen geht es um die angebliche unbefugte Verwendung des bekannten BMW-Logos durch das abgemahnte Unternehmen. Hier ist eine präzise Prüfung notwendig. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 33/10) darf beispielsweise eine markenunabhängige Reparaturwerkstatt nicht ohne Weiteres mit dem BMW-Logo werben.
Seit 2017 vertreten wir regelmäßig Mandanten in Abmahnungen durch die BMW AG und haben bereits mehrmals über Abmahnungen von KLAKA Rechtsanwälten für die BMW AG auf anwalt.de berichtet:
Auch heute (09.05.2025) haben wir erneut eine aktuelle KLAKA-Abmahnung für die BMW AG erhalten. In diesem Fall geht es um die angebliche unzulässige Verwendung des markenrechtlich geschützten Zeichens „M 2“ in der Überschrift eines Online-Angebots für Spiegelkappen, die nicht von BMW selber lizensiert sind.
Das Abmahnschreiben datiert auf den 09.05.2025 und setzt eine Frist bis zum 23.05.2025 zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.
1. Was wird in der Abmahnung von KLAKA im Auftrag der BMW AG gefordert?
Die KLAKA Rechtsanwälte werfen dem Empfänger vor, gegen Markenrechte der BMW AG an den Marken „BMW“, „M“, „M1“, „MDrive“ und „Mini“ verstoßen zu haben. Sie fügen dem Abmahnschreiben die entsprechenden Registrierungsnachweise sowie eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei.
2. Was wird konkret verlangt?
KLAKA fordert im Namen der BMW AG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die bereits im Entwurf vorliegt. Zusätzlich zu der Unterlassung wird eine Reihe weiterer Ansprüche geltend gemacht:
- Detaillierte Auskunftsansprüche
- Schadensersatzansprüche (nach Auskunftserteilung)
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
Ferner wird der Abgemahnte zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten von KLAKA aufgefordert. Die Berechnung der Rechtsanwaltskosten erfolgt nach einem Gegenstandswert von bis zu 600.000,00 € je nach Schwere und Umfang des Markenrechtsverstoßes.
Daher können die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten, die KLAKA in solchen Fällen fordert, im Einzelfall bis zu 7.000,- € brutto betragen.
3. Was tun, wenn Sie eine BMW-Abmahnung von KLAKA erhalten haben?
Falls Sie eine Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte im Namen der BMW AG erhalten haben, bleiben Sie ruhig und geben Sie keine vorschnellen Auskünfte. Kontaktieren Sie nicht direkt die Abmahner, unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung und leisten Sie keine Zahlungen. Zunächst sollte geprüft werden, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt.
Wir empfehlen, sich rechtzeitig vor Ablauf der Frist an einen Fachanwalt zu wenden! Die Kanzlei Dr. Newerla steht Ihnen gerne zur Verfügung.
4. Kostenlose Ersteinschätzung oder Erstgespräch bei der Kanzlei Dr. Newerla
Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben zu und erhalten Sie eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung. Alternativ können Sie uns auch für ein kostenloses Erstgespräch unter der Nummer 0471/483 99 88 0 anrufen oder das Abmahnschreiben per E-Mail an info@drnewerla.de senden.
Wir vertreten Sie bundesweit und bieten faire Pauschalpreise an!
Mit mehr als 16 Jahren Erfahrung in der Verteidigung gegen Markenrechtsabmahnungen und jahrelanger Expertise in Fällen gegen KLAKA Rechtsanwälte wissen wir genau, wie zu handeln ist.
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