Marke CrossFit – Abmahnung der CrossFit Inc., Scotts Valley, Kalifornien? Was ist zu tun?

  • 2 Minuten Lesezeit

I. Die Marke CrossFit

„CrossFit“ ist als Wortmarke mit der Registernummer 302012049066 geschützt. Markeninhaber ist die CrossFit Inc., Scotts Valley, Kalifornien, USA. Die Firma mahnt ab und wirft eine markenmäßige Benutzung der Marke „CrossFit“ vor.

Eine Abmahnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen, um erhebliche finanzielle Nachteile zu vermeiden!

II. Die Abmahnung

Die Abmahnung hat es in sich: Der Abgemahnte soll 3.593,20,- Euro zahlen. 

Es wird eine markenmäßige Benutzung der Wortmarke CrossFit abgemahnt. 

Der Vorwurf: eine markenmäßige Benutzung.

Vorsicht! Lassen Sie durch einen Anwalt prüfen, ob eine markenmäßige Benutzung überhaupt vorliegt!

III. Waren- und Dienstleistungsklassen

Wofür ist die Marke CrossFit eingetragen?

Die Marke „CrossFit“ ist unter anderem eingetragen für diätetische Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel für nichtmedizinische Zwecke auf der Basis von Fetten, Fettsäuren, unter Beigabe von Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen, entweder einzeln oder in Kombination; diätetische Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel für nichtmedizinische Zwecke auf der Basis von Kohlenhydraten, Ballaststoffen, unter Beigabe von Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen, entweder einzeln oder in Kombination, für diätetische Lebensmittel für nichtmedizinische Zwecke auf der Basis von Eiweißen, entweder einzeln oder in Kombination, soweit in Klasse 29 enthalten, für diätetische Lebensmittel für nichtmedizinische Zwecke auf der Basis von Kohlenhydraten, Ballaststoffen, unter Beigabe von Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen, entweder einzeln oder in Kombination, für Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

IV. Unser Rat

Sie sollten eine Abmahnung ernst nehmen. Zahlen Sie aber unter keinen Umständen die geforderte Summe und unterschreiben Sie keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ohne vorherige Prüfung. Sie verpflichten sich eventuell zu mehr als nötig. 

V. Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

Was kann ich jetzt tun?

1. Senden Sie uns das Abmahnungsschreiben zu – wir helfen Ihnen sofort.

2. Sie müssen auf eine Abmahnung im Markenrecht unbedingt reagieren.

3. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall eine der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Viele Unterlassungserklärungen sind zu weit gefasst. Sie verpflichten sich im Zweifelsfall zu mehr als Sie müssen. 

4. Wir überprüfen die Abmahnung für Sie. Oft liegt keine Markenrechtsverletzung vor. Regelmäßig sind Abmahnungen rechtswidrig und damit unwirksam. Unwirksame Abmahnungen können Sie zurückweisen.

5. Sollten Sie das Markenrecht eines Markeninhabers verletzt haben, geben wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ab.

Sie haben eine Abmahnung für die Marke „CrossFit“ erhalten? Wir helfen sofort!

Schreiben Sie uns direkt eine Nachricht!



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