Marken- Abmahnung durch Rechtsanwalt Klaus Höbel für die Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG

  • 2 Minuten Lesezeit

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Uns liegt eine Marken-Abmahnung der Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG wegen der Verwendung des Begriffs „Römertopf“ zur Prüfung vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist.

Zum Hintergrund

Die Römertopf Verwertung GmbH & Co. KG hält seit den 60er Jahren die Markenrechte an der Wort/Bildmarke „Römertopf“ (Klasse 21: Bratgefäße aus Keramik und Glas und Klasse 16: Druckschriften, Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Kalender). Ein „Römertopf“ ist vielen bekannt, als ein Keramikgefäß zur Zubereitung von Speisen.

Betroffen ist ein Onlineanbieter eines Kochbuchs, das mit dem Wort „Römertopf“ beworben wurde. Durch die Verwendung der Marke „Römertopf“ zur Bewerbung eines Kochbuches, die ohne Genehmigung durch den Markeninhaber erfolgt sei, würden Markenrechte nach §§ 4 Nr. 1, 14 Abs. 2 Ziff. 1, 2 MarkenG verletzt. 

Vertreten durch Rechtsanwalt Höbel werden gefordert:

  • Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunftsanspruch u. a. über erzielten Gewinn mit dem Kochbuch
  • Schadensersatzanspruch u. a. für Anwaltskosten i. H. v. 1.531,90 €

Unser Rat

Hier ist genau zu prüfen. ob tatsächlich eine markenmäßige Verwendung vorliegt. Dazu sollte man sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. 

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese oftmals deutlich zu weit gefasst ist und so schnell existenzielle Folgen haben kann. Insoweit gilt es zu prüfen, ob im Bedarfsfalle eine eingeschränkte – sogenannte modifizierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden kann. 

Auch die Auskunft, die der Berechnung nachfolgender Schadenersatzforderungen dient, ist ggf. sorgsam und gemeinsam mit einem qualifizieren Rechtsanwalt vorzubereiten.

Es dürften weiterhin gute Chancen bestehen, die geltend gemachten Anwaltsgebühren zu reduzieren, da der Streitwert hier unseres Erachtens zu hoch bemessen sein dürfte.

Hier kann bares Geld gespart werden!


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de



Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

(Stand Mai 2020)



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