Marken Abmahnung - L´Oréal Deutschland GmbH

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Abmahnung der L´Oréal Deutschland GmbH erhalten? Ihnen wird vorgeworfen Markenrechte verletzt zu haben? Jetzt richtig handeln!

Die L´Oréal Deutschland GmbH lässt regelmäßig Abmahnungen im, Bereich Markenrecht aussprechen.  Unter anderem werden Verstöße an folgenden Marken abgemahnt:

  • Diesel  (IR 608499)  
  • Giorgio Armani  (EU 000504258)
  • Ralph Lauren  (EU 4393013)
  • Yves Saint Laurent  (EU 6036289)
  • Viktor & Rolf  (EU 9177411)

Vertreten wird die L´Oréal Deutschland GmbH durch die Lubberger Lehment Rechtsanwälte aus Berlin.

In den Abmahnungen wird den Betroffenen vorgeworfen, Sie verletzten die Markenrechte. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Hinzu kommen Auskunftsansprüche, Schadenersatzansprüche sowie Ersatz der Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 €.  Allein dies sind Kosten in Höhe von über  3.000,00 €.

Unsere Empfehlung bei Erhalt einer Abmahnung der L´Oréal Deutschland GmbH:

  • Ruhe bewahren (nicht jede Abmahnung muss berechtigt sein! Oft gibt es Verteidigungsmöglichkeiten)
  • Fristen beachten (es drohen teure Gerichtsverfahren)
  • Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.  Wir sind auf das Markenrecht spezialisiert. Herr Rechtsanwalt Dr. Schenk ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, zu dem auch das Markenrecht gehört. Senden Sie uns einfach die Abmahnung per mail an kanzlei[at]dr-schenk.net oder rufen Sie uns auch gerne an unter 0421 56638780






Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk

Beiträge zum Thema