Marken Abmahnung - Verletzung der Marke „THE NORTH FACE“

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Sie haben eine Abmahnung der The North Face Apparel Corp. USA erhalten? Ihnen wird vorgeworfen die Markenrechte der Marke „The North Face“ verletzt zu haben? Jetzt richtig handeln

THE NORTH FACE ist eine bekannte Marke aus dem Bereich Outdoor. Das Zeichen wurde von The North Face Apparel Corp durch mehrere Registrierungen beim Markenamt geschützt. Es handelt sich überwiegend um EU Marken. Es gibt aber auch eine deutsche Marke.

Betroffen sind insbesondere Online Händler, die mit dem Begriff werben, obwohl Sie keine lizensierte Waren von The NORTH FACE verkaufen. Ausgesprochen werden die Abmahnungen durch die  Kanzlei SKW Schwarz aus Frankfurt am Main

Gefordert werden in den Abmahnungen  

- die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

- Auskunft über Herkunft/Vertriebsweg der vermeintlich rechtsverletzenden Ware

- Bezahlung der Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 200.000 €!

- Ersatz sämtlicher Schäden, die durch die Verletzung der Marke entstanden sind

Wir können nicht empfehlen, einfach blind die Erklärung zu unterzeichnen. Es drohen hohe Schadenersatzforderungen.

Unsere Empfehlung:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Sachverhalt prüfen
  • Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen

Auch bei grds berechtigten Abmahnungen können häufig die Forderungen erheblich reduziert werden. Evlt. Kommen auch Regressansprüche in Betracht.

Gerne  können Sie und telefonisch unter 0421 - 56638780 erreichen.  Oder senden Sie uns gerne die Abmahnung per Mail an kanzlei[dr]schenk.net. Wir sind seit vielen Jahren auf die Abwehr von Abmahnungen im Bereich Markenrecht spezialisiert.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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