Massenentlassung – was bedeutet das für mich?

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Wir befinden uns auf der Schwelle zu einer Rezession. Viele Unternehmen haben angekündigt, Personal abzubauen. Gerade in der Tourismusindustrie – z. B. bei TUI oder bei Germanwings, aber auch bei den Banken sind entsprechende Ankündigungen gemacht worden. Dabei wird zumeist versucht, durch Einstellungsstopps und Freiwilligenprogramme den vorgesehenen Abbau zu erreichen. 

Aber wenn es dennoch zu Kündigungen kommt, spricht man in diesem Zusammenhang von Massenentlassung. Was ist das? Das ist ein Begriff aus dem Kündigungsschutzgesetz. Wenn ein bestimmter Anteil an Beschäftigten innerhalb eines Zeitraums von 30 Kalendertagen entlassen wird, spricht man von Massenentlassung. Das entspricht ungefähr einem Anteil von 5–10 % der Arbeitnehmer, bezogen auf die Gesamtzahl der Arbeitnehmer. Näheres entnehmen Sie dem § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); dort sind die Stufen genau dargestellt.

Massenentlassung bedeutet eine zusätzliche Hürde für den Arbeitgeber

Bei einer Massenentlassung hat der Arbeitgeber eine höhere Hürde zu überwinden als bei einer normalen Kündigung. Es gibt nämlich die zusätzliche Notwendigkeit einer Anzeigepflicht bei der Agentur für Arbeit. Wenn dies nicht erfolgt, ist die Kündigung unwirksam.

Ihre Rechte als betroffener Arbeitnehmer

Was bedeutet das für Sie als betroffene Arbeitnehmerin oder als betroffener Arbeitnehmer?

Wenn Sie von einer Massenentlassung betroffen sind und eine Kündigung erhalten, müssen Sie zügig dagegen vorgehen. Nach Zugang einer Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden und auch im Zuge einer Massenentlassung sind Ihre Rechte nicht beschnitten.

D. h., diese Kündigung muss intensiv geprüft werden, ob sie möglicherweise einen formellen oder einen inhaltlichen Fehler hat. Hierzu ist es wichtig, sich eines Fachanwalts zu bedienen.

Freiwilligenprogramm – was ist das?

Mit sogenannten Freiwilligenprogrammen soll versucht werden, einen Personalabbau zu erreichen, ohne dass Kündigungen ausgesprochen werden. Hier werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Angebote zur freiwilligen Auflösung des Arbeitsverhältnisses gemacht, zumeist mittels Aufhebungsverträgen. Auch hier sollten Sie sich fachkundiger Hilfe bedienen, da solche Aufhebungsverträge viele Fallstricke beinhalten, die möglicherweise zu einer Verschlechterung Ihrer Situation führen.

Was Sie als Betriebsrat wissen müssen

Es gibt eine weitere Hürde für den Arbeitgeber. Er muss – wenn ein Betriebsrat besteht – diesen bei einer Massenentlassung intensiv beteiligen. Auch hier muss der Arbeitgeber schon im Vorfeld umfassend informieren und den Betriebsrat konsultieren. Eine Massenentlassung ist eine Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG. Und hier müssen ein Interessensausgleich und ein Sozialplan verhandelt werden. Als Betriebsratsgremium sollten Sie sich hier professionelle Hilfe holen, die Sie in diesen schwierigen Verhandlungen begleitet.

Greifen Sie auf die Expertise von Fachanwälten zurück

Wir von BERNZEN SONNTAG Rechtsanwälte stehen für Sie zur Verfügung, sei es, wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer eine Kündigung bekommen haben, oder sei es, dass Sie als Betriebsrat eine entsprechende Unterstützung brauchen.

Wenn Sie noch mehr über die Massenentlassung wissen wollen, verweisen wir Sie gerne auf einen Rechtstipp, in dem wir noch intensiver das Thema betrachten. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Rechtsprodukte.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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