Maßgeblicher Zeitpunkt des Betriebsübergangs bei Inhaberwechsel

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Geht ein betriebsmittelgeprägter Betrieb auf einen anderen Inhaber über, so kommt dem Zeitpunkt des Übergangs der Nutzungsmöglichkeit der Betriebsmittel im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung wesentliche Bedeutung zu. Entscheidend ist, dass der Betriebsmittelübernehmer die Betriebsmittel tatsächlich weiter oder wieder nutzt und der bisherige Betriebsinhaber die Nutzung der Betriebsmittel im Betrieb oder Betriebsteil einstellt. Demgegenüber stellt der Abschluss eines Kooperationsvertrags zwischen bisherigem Inhaber und späterem Betriebserwerber nicht notwendig einen solchen Betriebsinhaberwechsel dar. 

BAG, Urteil vom 27. September 2012 - 8 AZR 826/11

Mehr Informationen: http://bit.ly/RlFxCw


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