Maximilian Größbauer aus Wien und eine Abmahnwelle? Was Sie wissen sollten.

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Maximilian Größbauer aus Wien und eine Abmahnwelle? Was Sie wissen sollten.

In den letzten Monaten ist der Name Maximilian Größbauer aus Wien in der Welt der Datenschutzabmahnungen verstärkt aufgetaucht. Dabei haben sich die Abmahnfälle von Herrn Größbauer auf Unternehmen konzentriert, die Newsletter versenden und dabei Tools wie Klaviyo oder Mailchimp verwenden, die in den USA ansässig sind.

Wir haben bereits berichtet: 

  • - DSGVO-Abmahnung der brandt.legal Rechtsanwälte wegen Nutzung von Klaviyo für Maximilian Größbauer erhalten? (hier)
  • - Auskunftsanfrage nach Artikel 15 EU-Datenschutz-Grundverordnung von Maximilian Größbauer erhalten? Abmahnung droht! (hier)
  • - DSGVO Abmahnungen von Herrn Maximilian Größbauer durch Brandt.Legal - DSGVO Verstoß bei Mailchimp und Klaviyonutzung? (hier)
  • - Maximilian Größbauer lässt nun auch die Nutzung von ActiveCampaign durch brandt.legal abmahnen – Dies ist zu beachten! (hier)

Ein Muster?

Das Vorgehen von Maximilian Größbauer folgt einem klaren Muster: Er meldet sich für die Newsletter der betroffenen Unternehmen an und sendet kurz darauf ein höfliches Schreiben. In diesem Schreiben fordert er zunächst Informationen von den Unternehmen an und macht dabei seinen Auskunftsanspruch gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geltend. Falls auf die Auskunftsanfrage nicht zeitnah oder unvollständig geantwortet wird, folgen Anwaltsschreiben von der Berliner Kanzlei Brandt.legal, die im Namen von Maximilian Größbauer Schadensersatzansprüche in erheblicher Höhe geltend machen. Typischerweise werden Schmerzensgeldforderungen von bis zu 5.000 EUR, Anwaltskosten im vierstelligen Bereich sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

Die Begründung für diese Forderungen lautet, dass die Unternehmen durch die Übermittlung personenbezogener Daten an den Dienstleister in den USA gegen Datenschutzvorschriften verstoßen hätten. Dieser Verstoß resultiert nach Ansicht der Berliner Anwälte und ihres Mandanten aus den unzureichenden Schutzgarantien (Artikel 46 Absatz 1 DSGVO) bei der Übermittlung von Daten in die USA.

Ist das Rechtsmissbrauch?

Die rechtliche Situation ist komplex und muss von Fall zu Fall bewertet werden. Niemand bestreitet, dass personenbezogene Daten gemäß der DSGVO sensibel und verantwortungsvoll verarbeitet werden müssen. Die Art und Weise, wie Maximilian Größbauer jedoch datenschutzrechtliche Vorschriften ausnutzt, um Zahlungsansprüche geltend zu machen, wirft Fragen auf und könnte als rechtsmissbräuchlich angesehen werden. Ein Gewinnerzielungsmotiv steht im Widerspruch zum Zweck der DSGVO.

Mittlerweile sind viele Anwälte, einschließlich unserer Kanzlei Rieck & Partner Rechtsanwälte mbB, in mehreren Fällen mit dem Vorgehen von Maximilian Größbauer befasst. Es fällt auf, dass die Abmahnungen an kleine und mittelständische Unternehmen in Wellen auftreten, was den Anschein eines systematischen Vorgehens erweckt und auf eine Gewinnerzielungsabsicht hinweisen könnte. Die Anwaltsschreiben können einen einschüchternden Eindruck erzeugen und Empfänger dazu bewegen, aufgrund der drohenden Konsequenzen unverzüglich und ohne genaue Prüfung zu zahlen. Ob Maximilian Größbauer auf solche Geldzahlungen Anspruch hat ist zumindest zweifelhaft. Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung wäre der Empfänger einer Abmahnung darlegungs- und beweisbelastet, wenn es um die Behauptung eines Rechtsmissbrauchs geht.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht nur zivilrechtliche Streitigkeiten mit dem Abmahner im Raum stehen, sondern auch datenschutzrechtliche Belange, die die Datenschutzbehörden auf den Plan rufen können. Diese Behörden prüfen und verfolgen möglicherweise Verstöße.

Falls auch Sie eine Anfrage von Maximilian Größbauer oder schon Rechtsanwaltspost erhalten haben, sollten Sie nicht überstürzt handeln. Nehmen Sie Auskunftsanfragen und Abmahnungen ernst, und wenn Sie Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um mögliche Schritte zu besprechen. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn Ihnen in der Sache eine Klage des Herrn Größbauer zugestellt wird.

Schreiben Sie uns gleich hier eine Nachricht!

Foto(s): Eiben


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