Mehrere Kündigungen hintereinander: Die fiesesten Arbeitgebertricks – Teil 5

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Mündlich, per Mail, per Boten, und erneut im anwaltlichen Schriftsatz. Eine Kündigung kann den Arbeitnehmer auf vielen Wegen erreichen. Eine Kündigung? Warum es sich hier eher um vier Kündigungen handelt, und was man als Arbeitnehmer dagegen tun sollte, erfahren Sie hier.

Arbeitgeber gehen bei einer Kündigung gern auf Nummer sicher. Immer wieder lassen sie es den Arbeitnehmer wissen, dass er gekündigt ist. Für den Arbeitnehmer bedeuten mehrere Kündigungseingänge nacheinander nichts Gutes – handelt es sich dabei doch um einen sehr fiesen Arbeitgebertrick bei einer Kündigung. Warum? Weil jede Kündigung, die man nicht mit einer Kündigungsschutzklage angreift, regelmäßig rechtswirksam wird, selbst wenn die Kündigung arbeitsrechtliche Regeln verletzt und vom Arbeitsgericht kassiert worden wäre.

Wie verhält man sich als Arbeitnehmer, wenn man mehrere Kündigungen erhält?

Um jedes Risiko auszuschließen, muss man gegen jede (!) Kündigung Klage vor dem Arbeitsgericht erheben und dabei die Dreiwochenfrist einhalten, auch wenn die Kündigung beispielsweise offen gegen gesetzliche Formvorschriften verstößt, wie die Email-Kündigung. Die beste Kündigungsschutzklage gegen eine persönlich überreichte Kündigung nützt nichts, wenn man die Kündigung per Boten ein paar Tage später ignoriert. Dann kann es passieren, dass die per Boten zugestellte Kündigung wirksam bleibt und man den Job verliert, trotz erfolgreicher Kündigungsschutzklage, und obwohl auch die Botenkündigung (eigentlich) rechtlich haltlos ist, aus welchem Grund auch immer!

Achtung Arbeitnehmer: Jede Kündigung, die der Arbeitgeber tätigt, gilt als rechtlich eigenständige Kündigung, auch wenn die Kündigungsschreiben beispielsweise den gleichen Textbaustein zeigen, und dasselbe Datum und die gleiche Unterschrift tragen! Das ist ja das trickreiche: Viele Arbeitnehmer denken, es handele sich rechtlich um eine Kündigung, gegen die man – logisch – nur einmal klagen muss. Tatsächlich gilt: Gegen jede dieser Kündigungen muss man klagen, nur so sichert man den Job oder wenigstens eine hohe Abfindung.

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