Mehrjährige Freiheitsstrafen können Arbeitgeber bei zu hoher Betriebsratsvergütung drohen

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„Betriebsratsärger bei Audi“, schreibt die FAZ mit Datum vom 14.06.2023. Es geht um zu hohe Vergütungszahlungen von Betriebsräten. Weiter schreibt die FAZ: „Die Sache ist sogar ein Fall für die Staatsanwaltschaft… So müssen Arbeitnehmervertreter ebenso wie Personalvorstände in den Unternehmen damit rechnen, dass die zu viel gezahlten Gehälter unter bestimmten Voraussetzungen den Straftatbestand der Untreue erfüllen. Im schlimmsten Fall drohen ihnen bis zu fünf Jahre Haft“; https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/audi-kuerzt-gehaelter-von-betriebsraeten-ein-fall-fuer-die-staatsanwaltschaft-18963583/6d24b69a-64dd-11ed-82ac-912df0-18963598.html

Die FAZ erklärt wie folgt: „Grund für die Kürzungen ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von Anfang des Jahres. Danach ist die Bezahlung von Betriebsräten im Volkswagen-Konzern nicht rechtens. Bei Deutschlands größtem Autohersteller wurden die Betriebsratsvergütungen nach dem Modell einer „hypothetischen Karriere“ bemessen, die ein Arbeitnehmer ohne die Betriebsratstätigkeit gemacht hätte – ein grundsätzlich beliebtes Vergütungsmodell für Betriebsräte in deutschen Industrieunternehmen. Der BGH erklärte dieses Vergütungsmodell Mitte Januar für unzulässig. Den Richtern zufolge sei ein Betriebsratsgehalt „nach der Vergütung vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung zu bemessen“. VW hatte daraufhin im Februar bei rund 80 Arbeitnehmervertretern die Gehälter nach unten angepasst. Dagegen wehrt sich nun ein Großteil der Betroffenen vor den Arbeitsgerichten.“

Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs hat deutschlandweit zu einer Schockstarre sowohl auf der Seite der Arbeitgeber, aber eben auch bei Gewerkschaft und Betriebsräten geführt.

Worum geht es im Detail? Warum kürzen Unternehmen in Deutschland die Gehälter von Betriebsräten?

Zum ersten geht es um möglicherweise mehrjährige Freiheitsstrafen wegen Untreue für höchste Arbeitgebervertreter; Betriebsräten könnte die Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue drohen; zum zweiten geht um es den etwaigen Vorwurf der Minimierung der Gewinne des Unternehmens und damit um die Rechtsfrage, ob zu wenig Steuern bezahlt worden sein könnten. Hochbrisante Rechtsthemen also, die schlimmstenfalls zur persönlichen Haftung der Top-Manager-Ebene führen können.

Gemäß BGH vom 10.01.2023, 6 StR 133/22 machen sich Arbeitgeber im Einzelfall wegen Untreue strafbar, wenn sie Mitgliedern des Betriebsrats überhöhte Gehälter zahlen.

In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes zum Urteil des BGH mit Datum vom 10.01.2023 heißt es wie folgt: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023003.html

„Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Freisprüche aufgehoben. Zwar ist das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass der objektive Tatbestand einer Untreue nach § 266 Abs. 1 Strafgesetzbuch erfüllt sein kann, wenn ein Vorstand oder Prokurist einer Aktiengesellschaft unter Verstoß gegen das betriebsverfassungsrechtliche Begünstigungsverbot einem Mitglied des Betriebsrats ein überhöhtes Arbeitsentgelt gewährt. Die vom Landgericht hierzu getroffenen Urteilsfeststellungen genügen aber nicht den gesetzlichen Darstellungsanforderungen. Der Senat vermag daher nicht zu beurteilen, ob die Bewilligung der monatlichen Entgelte und Bonuszahlungen den betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen widerspricht und ob das Landgericht auf zutreffender Grundlage einen Vorsatz der Angeklagten verneint hat. So ist dem Urteil insbesondere nicht zu entnehmen, nach welchem System die Vergütung von Angestellten der Volkswagen AG generell geregelt war, welche Kriterien für die Einordnung in "Kostenstellen" und "Entgeltgruppen" galten, nach welchen Regeln ein Aufstieg in höhere "Entgeltgruppen" sowie in die verschiedenen "Managementkreise" vorgesehen war und welche Maßstäbe den Entscheidungen über die Gewährung von Bonuszahlungen sowie über deren Höhe zugrunde lagen.“

Diese neue Rechtsprechung des BGH lässt die Vorstandsebenen der Unternehmen in Deutschland handeln: So hat auch Porsche Betriebsräten ihre Gehälter gekürzt. Bei der Stuttgarter Zeitung heißt es mit Datum vom 25.06.2023 wie folgt:

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.gang-vors-arbeitsgericht-porsche-betriebsraete-klagen-gegen-abzuege.9448f808-69bb-4159-8005-1bd86cf653f5.html

„Porsche-Betriebsräte klagen gegen Abzüge“

Stuttgarter Zeitung: „Wegen der neuen Rechtsprechung hat Porsche die Gehälter von Betriebsräten teils deutlich gekürzt. Vor Gericht wollen die Betroffenen nun Rechtssicherheit erreichen.“ 

Problem für den Arbeitgeber: Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes zur Vergütung gelten als unpräzise und reformbedürftig.

Man stelle sich vor: Unternehmen in Deutschland hätten vor diesem BGH-Urteil Gehälter von Betriebsräten gekürzt. Ein Aufschrei in den Unternehmen wäre passiert. Den Arbeitgebern wäre Behinderung der Betriebsratsarbeit von Betriebsräten und Gewerkschaften unterstellt worden.

Wie also kann sich der Arbeitgeber persönlich schützen? Denn nunmehr geht es um Freiheitsstrafe und eben nicht um Politik und Ideologie.

Jedem Arbeitgeber ist zu empfehlen, exakt zu überprüfen, ob er Betriebsräte begünstigt, sei es in Form von zu hohen Gehältern, sei es, in dem er Privilegien gewährt, die sich mit der Rechtsprechung nicht vereinbaren lassen.

Alles gehört ab sofort auf den Prüfstand, um die Risiken für eine persönliche Haftung auszuschließen. Rechtsanwalt Helmut Naujoks vertritt seit 25 Jahren ausschließlich die rechtlichen Interessen der Arbeitgeber. Rechtanwalt Naujoks hat sich darauf spezialisiert, Haftungsrisiken von Vorstand und Geschäftsführung auszuschließen.


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