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Mein Grund und Boden – Fallstricke beim Immobilienkauf: Kostenfallen und Altlasten

  • 2 Minuten Lesezeit
Ferdinand Mang anwalt.de-Redaktion
  • Für Immobilienkäufer ist der Grundbuchauszug Pflichtlektüre. Der Blick in das Grundbuch offenbart aber nicht alle Lasten und drohende Kosten. 
  • Man sollte bei der Gemeinde nachfragen, welche Kosten, wie zum Beispiel Erschließungs- oder Ausbaubeiträge, auf den Grundstücksbesitzer zukommen. 
  • Der Boden oder das Haus kann mit Altlasten wie Schwermetallen, Ölen, Farben oder Asbest verseucht sein. Bei Verdacht sollte ein Gutachten, insbesondere bei Altlasten im Boden ein Bodengutachten, in Auftrag gegeben werden.

Heutzutage nehmen Haus- oder Baugrundstückssucher fast alles in Kauf, nur um endlich in den eigenen vier Wänden zu leben. Überhaupt eine passende Immobilie auf dem Markt zu finden, stellt die größte Hürde für die Suchenden dar. Können sie den Kauf noch finanzieren, wird den weiteren Gefahren oder Risiken kaum noch Beachtung geschenkt oder diese ignoriert. Diese Sorglosigkeit kann aber den finanziellen Ruin nach sich ziehen.

Den Grundbuchauszug anfordern

Im Grundbuch finden sich in der sogenannten Zweiten und Dritten Abteilung Einträge über Lasten, Beschränkungen und Grundpfandrechte. Eingetragene Sanierungsvermerke zum Beispiel weisen darauf hin und warnen, dass die Gemeinde oder Stadt möglicherweise vom Grundstückseigentümer noch Ausgleichsbeträge verlangen wird. Eine eingetragene Reallast kann zum Beispiel die Pflicht zur monatlichen Zahlung von Versorgungsleistungen beinhalten. Es gibt durch verbriefte Rechte im Grundbuch zahlreiche Möglichkeiten, die den Eigentümer nach dem Kauf finanziell belasten können. Bei Zweifeln über die Folgen von solchen Einträgen sollte daher der Kaufinteressent anwaltlichen Rat einholen.

Immobilienkauf Nebenkosten – Nachfragen bei Gemeinde 

Allerdings gibt das Grundbuch nicht über alle drohenden Risiken und Kosten Aufschluss: Plant die Gemeinde die Erneuerung oder den Neubau, zum Beispiel von einer Straße, eines Kanals, Kläranlage oder Wasserwerks, kann die Gemeinde die Baukosten je nach Fall als sogenannte Erschließungs- oder Ausbaubeitragskosten auf die angrenzenden oder nutznießenden Eigentümer abwälzen. Diese Kosten können Grundstückseigentümer leicht finanziell in den Ruin treiben. Solche Maßnahmen werden üblicherweise lange im Voraus geplant und die Gemeinde gibt hierüber in der Regel gerne Auskunft.

Bei Verdacht Gutachten beauftragen

Günstige Grundstücke in Industrievierteln können tickende Kostenbomben sein. Sind diese durch Altlasten wie Schwermetalle, Öle, Farben oder Asbest verseucht, ist eine Sanierung erforderlich. Unter Umständen muss dann der Grundstückseigentümer den gesamten Boden austauschen und den verseuchten Boden teuer entsorgen. Der Altlasten-Kataster der Umweltbehörde liefert Hinweise auf mögliche Altlasten. Möchte man die Risiken möglichst ausschließen, sollte der Kaufinteressent einen Gutachter beauftragen. Bei Verdacht auf Altlasten im Boden kann ein sogenanntes Bodengutachten über Risiken aufklären.

(FMA)

Foto(s): @fotoloa.com

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