"Mensch ärgere Dich nicht" – Abmahnung von Schmidt Spiele und 24IP Law Group

  • 3 Minuten Lesezeit

Seit einigen Jahren vertreten wir immer wieder Mandanten, die eine markenrechtliche Abmahnung von der Schmidt Spiele GmbH und 24IP Law Group Rechtsanwälten wegen angeblicher Verletzung der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ erhalten haben.

Sollten auch Sie oder Ihr Unternehmen eine solche Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Anwalt für Markenrecht nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung via E-Mail oder Fax – Wir melden uns umgehend bei Ihnen. So bleiben die meist knappen Fristen sicher gewahrt.

„Mensch ärgere Dich nicht“ – Abmahnung wegen Markenverletzung

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen in Bezug auf die Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ ist die angebliche Nutzung der Marke für Produkte, die nicht von Schmidt Spiele stammen. Für viele Abgemahnte ist es zunächst überraschend, dass ein Spielprinzip als Marke geschützt werden kann. Fest steht jedoch, dass die Marke als Wortmarke eingetragen wurde. Die Marke genießt als deutsche Marke DE 780989 wie folgt Schutz:

DE – Spielwaren, insbesondere Gesellschaftsspiele, Druckereierzeugnisse

Die bedeutet auch, dass der Markeninhaber im Falle einer Markenrechtsverletzung gegen diese mittels Abmahnung, einstweilige Verfügung oder Klage vorgehen kann. Im Rahmen der Abmahnung von Schmidt Spiele und 24IP Law Group Sonnenberg Fortmann wird dementsprechend auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten, Auskunft und Schadenersatz gefordert.

Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren?

Wir kennen die Abmahnung bereits und haben seit 2013 vielfach darüber berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-schmidt-spiele-gmbhip-law-group_051296.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-schmidt-spiele-gmbh-und-ip-law-group-sonnenberg-fortmann_115599.html.

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-der-kanzlei-sonnenberg-fortmann-24-ip-law-group-und-schmidt-spiele-mensch-aergere-dich-nicht/

Ebenso wie „Mensch ärgere Dich nicht“ und „Kniffel“ ist auch der Begriff „Stadt, Land, Fluss“ für die Schmidt Spiele als Marke geschützt.

Das KG Berlin hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Wortkombination „Stadt, Land, Fluss“ als Name einer App keine markenmäßige Nutzung der Marke und damit keine Markenrechtsverletzung darstelle, sondern vielmehr eine überlieferte Spielidee beschreibe. Eine Markenverletzung wurde im Ergebnis abgelehnt (vgl. KG Berlin, Urt. v. 1.11.2013 – 5 U 68/13).

Auch wenn es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, kann diese Argumentation ggf. auch einer aktuellen Abmahnung entgegengehalten werden. Es darf aber nicht übersehen werden, dass der Gegner sich das Gericht aussuchen kann, wo er etwaige Ansprüche geltend macht. Dies gilt in den häufigen Fällen des Verkaufes im Internet (fliegender Gerichtsstand). Die Abmahnung sollte daher unbedingt durch einen spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden.

Wir kennen die Gegner seit Jahren und raten dem Empfänger einer markenrechtlichen Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren – Wer ist der richtige Fachanwalt für Ihre Abmahnung? – Sie finden die notwendigen Infos hier

Dr. Wallschein & Drouven Anwälte für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage oder eine einstweilige Verfügung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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