MIFA AG - Mögliche Prospekthaftungsansprüche wegen fehlerhafter Bilanzansätze

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Für Anleger der MIFA-Anleihe (ISIN DE000A1X25B5 WKN A1X25B5) kommen Ansprüche aus Prospekthaftung in Betracht. Die Anleihe wurde von der MIFA AG im August 2013 zunächst im Wege einer Privatplatzierung emittiert und in den Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) einbezogen. Im Oktober 2013 wurde die Anleihe auf der Grundlage des zwischenzeitlich erstellten Wertpapierprospektes in das Segment Entry Standard der Deutsche Börse AG aufgenommen.

Aus Sicht von ARES Rechtsanwälte ist der Wertpapierprospekt für die Anleihe fehlerhaft. Dies ergibt sich daraus, dass die Finanzberichte, die Bestandteil des Prospektes waren, unrichtige Angaben zu den Vorräten enthalten. Nach Mitteilung der Gesellschaft im März dieses Jahres wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses für das Jahr 2013 festgestellt, dass das Vorratsvermögen falsch erfasst wurde. Aufgrund dessen hatte die MIFA AG in den Quartalsabschlüssen für das zweite und dritte Quartal den Materialaufwand zu niedrig ausgewiesen. Nach weiteren Untersuchungen musste die Gesellschaft zudem einräumen, dass auch die Jahresabschlüsse der Vorjahre wesentliche falsche Angaben enthielten. Dort waren die Angaben in den Bilanzen zu den Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen sowie den fertigen Erzeugnissen unrichtig. Die kumulierte Bestandsdifferenz gab die MIFA AG mit 19 Mio. Euro an.

Anleger der MIFA-Anleihe, denen Prospekthaftungsansprüche zustehen, können von den Prospektverantwortlichen, d.h. insbesondere von der MIFA AG, die Übernahme der Anleihe gegen Erstattung des Erwerbspreises verlangen.

Die Prospekthaftungsansprüche kommen für diejenigen Anleger in Betracht, die die Anleihen innerhalb von sechs Monaten nach der erstmaligen Notierung im Entry Standard erworben haben.

ARES Rechtsanwälte, eine auf die Vertretung von Kapitalanlegern spezialisierte Kanzlei, prüft für Sie, ob Ihnen Prospekthaftungsansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb der MIFA Anleihe zustehen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Rechtsanwalt Simon Bender


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