Missbrauch der Befehlsbefugnis durch Soldat – OLG Stuttgart vom 06.08.2019

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Ein Soldat der Bundeswehr hat rein zur Belustigung einen Stubenkameraden strammstehen lassen und war dafür vom Hechinger Landgericht verurteilt worden. Die Revision wurde durch das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am 06.08.2020 als unbegründet verworfen. Die Verurteilung eines damals 28-jährigen Unteroffiziers zu einer Gesamtgeldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt also 1.500 Euro wurde bestätigt. Der Angeklagte war bereits durch Urteil des Amtsgerichts Sigmaringen vom 20. Juni 2018 verurteilt worden. Für die Tat gab es keinen militärischer Grund, da sich der Angeklagte nur belustigen wollte. Die Berufungskammer beim Landgericht Hechingen hatte seine dagegen gerichtete Berufung nach drei Verhandlungstagen verworfen.

Die Bundeswehr hatte sich in den vergangenen Jahren bereits mit Rechtsextremismusvorwürfen auseinandersetzen müssen.

Die Polizei sieht sich derzeit auch in Deutschland vor dem Hintergrund der „black-lives-matter“-Proteste Rassismusvorwürfen ausgesetzt.

Der Autor des Rechtstipps Rechtsanwalt Christian Steffgen, Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht, ist aktiver Reservist und Oberstleutnant d. R. Aus seiner Sicht sind hier Parallelen in der Personalauswahl des öffentlichen Dienstes zu erkennen. In den vergangenen Jahren wurde sämtliches qualifiziertes Personal vom Arbeitsmarkt der Privatwirtschaft aufgenommen, quasi dem Staat weggerissen. Ausbildungsbetriebe hatten oft nicht einmal Bewerber, die der deutschen Sprache mächtig waren oder richtig rechnen konnten. Entsprechend hatte der öffentliche Dienst, u. a. die Bundeswehr und die Polizei mit erheblichen Personalproblemen zu tun. Demnach mussten – gerade bei der Bundeswehr – auch zweifelhafte Bewerber, etwa mit Vorstrafen und nicht gefestigtem Charakter, eingestellt werden.

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