Mittelbrandenburgische Sparkasse: Widerrufsbelehrung falsch!

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Update: Dieser Artikel ist z. T. veraltet. Ob Ihnen bei einem vor oder nach dem 10.06.2010 geschlossenen Darlehensvertrag ein Widerrufsrecht zustehen könnte, entnehmen Sie bitte dem Rechtstipp Update Widerrufsjoker Immobiliendarlehen 2017 oder stellen Sie bei Rechtsanwalt Dr. Schweers direkt eine Anfrage.

Die Mittelbrandenburgische Sparkasse ist Marktführer in ihrem Geschäftsgebiet und die größte Sparkasse im Land Brandenburg. Viele Hausbesitzer in Berlin und Brandenburg haben bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse finanziert. Während die Zinsen auf ein Allzeittief sinken, bindet sich Mittelbrandenburgische Sparkasse ihre Kunden die hohen Zinsen aus der Vergangenheit, welche z.T. mehrfach höher sind als heute.

Mit dem Widerruf des Kredits („Widerrufsjoker“) kann man aus dem teuren Immobilienkredit aussteigen, die Niedrigzinsphase nutzen und viel Geld sparen.

Was ist der Widerrufsjoker?

Verbraucher haben seit 2002 ein zweiwöchiges Widerrufsrecht und können sich innerhalb dieser Zeit von dem Vertrag lösen. Diese Frist läuft nicht ab, wenn die Widerrufsbelehrung, die jede Bank erteilen musste, den sehr hohen Anforderungen des Gesetzes nicht genügt. Die Belehrungen der Mittelbrandenburgische Sparkasse waren unzureichend. Die Mittelbrandenburgische Sparkasse erteilte undeutliche und wenig nachvollziehbare Belehrungen, so dass der Verbraucher sich noch heute von dem Vertrag lösen kann, auch dann, wenn der Vertragsschluss mehrere Jahre her ist.

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat bereits verbraucherfreundlich entschieden.

Die Bank gerät durch den Widerruf unter Druck. Mit anwaltlicher Hilfe kann es gelingen, einen günstigeren Zinssatz auszuhandeln oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen. Wurde das Darlehen schon abgewickelt, hat der Darlehensnehmer Rückerstattungsansprüche, d.h. den Anspruch auf bares Geld.

Kreditnehmer der Mittelbrandenburgischen Sparkasse haben sehr gute Chancen, an der gegenwärtigen Niedrigzinsphase teilzuhaben. Wer sein Prozesskostenrisiko ausschalten will, kann einen Prozesskostenfinanzierer einbinden. Rechtsanwalt Dr. Schweers arbeitet mit einem Prozesskostenfinanzierer zusammen. Der Mandant muss sich allerdings darauf einstellen, einen Teil des eingeklagten finanziellen Vorteils an den Prozesskostenfinanzierer auszuzahlen. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken kann der Verbraucher sein Recht ohnehin abgesichert und mit Nachdruck verfolgen.

Die Zeit wird aber knapp. Der Gesetzgeber wird den „Widerrufsjoker” für Darlehensverträge abschaffen, die zwischen dem 01.08.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen wurden. Jeder Verbraucher hat nur noch bis zum 21.06.2016 Zeit, seinen Darlehensvertrag zu widerrufen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass der Widerruf bis dahin zwar bei der Bank angekommen sein muss. Der Verbraucher muss aber nicht bis dahin Klage erhoben oder andere kostenträchtige Maßnahmen ergriffen haben.

Der Verfasser prüft gerne Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt per E-Mail und Telefon auf. Bevor Kosten entstehen, weist Sie der Verfasser ausdrücklich darauf hin.


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