Modifizierte Unterlassunsgerklärung - was ist das? (Abmahnung Filesharing)
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Mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung muss nicht notwendig ein Anerkenntnis des zugrunde liegenden gesetzlichen Unterlassungsanspruchs verbunden sein. Der Unterlassungsschuldner kann sich ohne weiteres auf den Standpunkt stellen, dass sein Verhalten rechtmäßig war, und sich gleichzeitig unterwerfen, weil er an der Wiederholung der beanstandeten Handlung kein besonderes Interesse hat, die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung aber scheut. Für diesen Fall bietet es sich an, nicht die vorgegebene Unterlassungserklärung, sondern eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Insbesondere in Filesharing Fällen, bietet es sich aufgrund der in Teilen unklaren Rechtslage, sowie des hohen Prozesskostenrisikos an, zunächst eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und dann, nach Beurteilung des Einzelfalles zu entscheiden, wie hinsichtlich der geltend gemachten Anwaltskosten und dem Schadenersatz zu verfahren ist.
Mehr Informationen zum Thema Abmahnung
Folgende Kanzleien versenden momentan Abmahnungen mit vorgefertigten Unterlassungserklärungen:
Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte München – Sony Music, Constantin Film, Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG, Verlagsgruppe Random House GmbH
Abmahnung Rechtsanwälte Schulenberg und Schenk – Purzel Video
Abmahnung Kornmeier Rechtsanwälte – Digiprotect
Abmahnung Graf von Westphalen – Digiprotect
Abmahnung von Kenne & Partner – Digiprotect
Abmahnung U+C Rechtsanwälte – Purzel Video, Digiprotect
Abmahnung Rechtsanwalt Stefan Auffenberg – Purzel Video
Abmahnung Schutt Waetke - Oftly Goldwin GmbH, Mick-Haig Productions USA Inc.,
Abmahnung Kanzlei Lihl – Prokino Filmverleih
Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Universal Music GmbH
Abmahnung Nümann + Lang - Aergo Trade GmbH, Torsten Stenzel, Offshore Music Ltd. Cascada (Allan Eshuijs, Yann Pfeifer, Manuel Reuter) UPTUNES GmbH, Matthew Tasa, Lernhaus Österreich
Abmahnung von Kenne& Partner – Digiprotect
Rechtsanwälte Sievers - Scharfenberg - von Rüden
Tel.: 030 323 015 90
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