Muss der Arbeitnehmer die Corona-App installieren, wenn der Arbeitgeber das anweist?

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Sind Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zur Installation der Corona-Warn-App verpflichtet?

Seit dem 16. Juni 2020 ist die Corona-Warn-App zum Download bereit. Die Einführung dieser App steht unter dem Grundsatz der Bundesregierung der doppelten Freiwilligkeit; sprich jeder Nutzer und jede Nutzerin darf selbst entscheiden, ob er/sie die Corona-Warn-App auf seinem/ihrem Endgerät installieren möchte und ob er/sie dann auch eine Warnung durch diese App weitergeben möchte. Doch wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber verlangt, dass der Arbeitnehmer/an die Arbeitnehmerin diese Corona-Warn-App auf dem Handy installiert? Was ist, wenn ich die Corona-Warn-App auf dem Handy installieren möchte?

Vorauszuschicken ist, dass die App keinerlei Standortdaten oder Kontaktdaten auf einen zentralen Server der Bundesregierung oder des Arbeitgebers sendet, so versichert es zumindest die zuständige Stelle der Bundesregierung. Es besteht daher nicht zu befürchten, dass der Arbeitgeber ein Bewegungsprofil seiner Arbeitnehmer/Mitarbeiter erstellen kann oder die App für einen Datenmissbrauch anderweitig einsetzen kann.

Allerdings kann nach derzeitiger Expertenmeinung nicht ausgeschlossen werden, dass auch diese App durch Zugriffe Dritter missbraucht werden wird.

Hier sind verschiedene Szenarien zu differenzieren:

Kann der Arbeitgeber ohne meine Einwilligung diese App auf meinem dienstlichen Endgerät installieren?

Grundsätzlich gibt es hierzu natürlich derzeit noch keinerlei Rechtsprechung. Es wird somit streitig sein, wer entscheidet, ob auf einem dienstlichen Handy eine derartige App installiert werden darf. Da allerdings die App so gestaltet ist, dass keinerlei Tracking und Nachverfolgung von Bewegungsmustern möglich ist, so wird der Arbeitgeber sicherlich diese App auch auf einem Dienstgerät installieren können und dürfen.

Allerdings kann es keine Verpflichtung für den Arbeitnehmer geben, dieses Endgerät mit der darauf installierten App auch im Privatbereich und in der Freizeit mit sich zu führen.

Darf der Arbeitgeber verlangen, dass ich die Corona-Warn-App auf meinem privaten Handy herunterlade? 

Anders verhält sich der Fall selbstverständlich, wenn der Arbeitgeber die Corona-Warn-App auf dem privaten Handy des Arbeitnehmers installieren möchte oder verlangt, dass der Arbeitnehmer die Corona-Warn-App auf seinem privaten Handy installiert.

In diesem Falle ist natürlich abzuwägen zwischen dem Weisungsrecht des Arbeitgebers und dem Recht auf Selbstbestimmung. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers endet immer dann, wenn es in höherrangige Rechte des Arbeitnehmers eingreift. Hier wird die Rechtsprechung sicherlich dazu kommen, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers nicht so weit gehen kann, dass er den Arbeitnehmer zur Nutzung der Corona-Warn-App auf dessen privatem Endgerät zwingt. Ein solche Weisung kann dann verweigert werden und sollte schlimmstenfalls auch gerichtlich überprüft werden.

Darf ich die Corona-Warn-App auf dem Dienst Handy meines Arbeitgebers selbst installieren?

Auch hier wird der Jurist wieder mit einem klaren es kommt darauf an Antworten:

Sie sollten sich informieren, welche Regelungen für die Nutzung des dienstlichen Endgerätes im Unternehmen gelten. Sollte es ausdrücklich gestattet sein, dass Sie das Diensthandy auch privat nutzen, so spricht auf den ersten Blick nichts dagegen, dass Sie auch die Corona-Warn-App auf dem Diensthandy installieren und nutzen.

Sollten in Ihrem Betrieb allerdings Regelungen gelten, die die Privatnutzung oder auch das Herunterladen von Apps auf das Dienstgerät verbieten, so gilt dies auch für die Corona-Warn-App.

Kann mich der Arbeitgeber bei Weigerung abmahnen?

Eine Abmahnung ist immer nur dann auch gerechtfertigt, wenn der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin sich nicht ordnungsgemäß verhalten hat. D. h., installiert der Mitarbeiter entgegen der Erlaubnis des Arbeitnehmers die Corona-Warn-App, so kann eine Abmahnung durchaus gerechtfertigt ausgesprochen werden. Im Umkehrschluss wird eine Abmahnung sicherlich nicht gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer sich weigert, die Corona-Warn-App auf seinem privaten Handy zu installieren.

Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Beratung im Einzelfall ersetzen können.

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Foto(s): Trixi Hoferichter

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