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Muss ich mein Erbe dem Finanzamt melden?

  • 3 Minuten Lesezeit

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Sind Sie gerade Erbe geworden? Vielleicht alleine oder mit anderen zusammen? Fragen Sie sich nun, ob und wann Sie sich beim Finanzamt melden müssen? Sie möchten wissen, wie das geht und wo die Klippen sind?

Hier erfahren Sie, welche Rolle das Finanzamt beim Erhalt einer Erbschaft spielt, wann der richtige Zeitpunkt ist, sich beim Finanzamt zu melden und welche Sonderfälle besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung benötigen.

Dieser Beitrag richtet sich an Erbberechtigte, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer, Berechtigte aus einer Teilungsanordnung und auch an diejenigen, die eine Erbschaftsteuererklärung abgeben wollen. Denn sind Sie mit einem Erbfall bedacht worden, gehen Sie damit gleichfalls eine Reihe von Verpflichtungen ein.

Zunächst einmal sprechen wir über die Verbindlichkeit, das Finanzamt über Ihren Erbfall zu informieren. Dies muss innerhalb eines Vierteljahres geschehen nachdem Sie erfahren haben, dass Sie aus einem Erbfall etwas bekommen. Das kann die komplette Erbschaft sein oder z. B. ein Vermächtnis. Beachten Sie unbedingt diese Frist, denn ansonsten kann es sein, dass das Finanzamt Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorwirft. Und dies können Sie ganz einfach vermeiden, in dem Sie vollkommen formlos das Finanzamt z. B. mit einem Brief oder einer eMail in Kenntnis mit wenigen Worten setzen. 

Wichtig: Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie weder wissen, wie viel Sie geerbt haben oder wie hoch der Wert aller Vermögensteile ist, noch ob Sie noch jemanden etwas abgeben müssen.

Jeder, der etwas aus einer Erbmasse erhält, unterliegt einer solchen Pflicht dem Finanzamt davon eine Nachricht zu geben. 

Drei wesentliche Ausnahmen bestehen, wenn z.B. ein Testament vom Gericht eröffnet wird. In diesem Fall übernimmt das Gericht eine Mitteilung an das Finanzamt. Das gleiche gilt sinngemäß, wenn ein Notar nach dem Erbfall eingeschaltet wird – das kann beispielsweise sein, wenn er ein Erbschein oder Europäische Nachlasszeugnis ausstellt. Auch ein deutscher Konsul muss Informationen an das Finanzamt geben. Alle diese Punkte regelt das Erbschaftsteuergesetz in § 30, der von dieser Generallinie seinerseits wiederum Ausnahmen formuliert. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, nimmt den direkten Weg zum Finanzamt – am sichersten zusammen mit einem Berater. 

Und noch ein Sonderfall sei hier unbedingt erwähnt! Ist im Erbe Schwarzgeld, also Steuer hinterzogenes Geld, enthalten, bedarf es besonderer Vorsicht! Nur, wenn so schnell wie möglich eine Selbstanzeige erfolgt, kann Straffreiheit erreicht werden. Im Kern sagt das Gesetz: Unverzüglich muss gehandelt werden – was wiederum bedeutet: Sofort!

Besonders, aber nicht nur in diesem Fall, raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, wenn Ihr Vermögen aufgrund eines Erbes wächst und Ihnen die damit verbundenen Verbindlichkeiten zu viel oder undurchsichtig werden, oder Probleme und Rechtsstreitigkeiten drohen. Beste Beispiele, die oft zu Schwierigkeiten führen, liegen z. B. vor, wenn es um Immobilien geht oder falls Vermögen sich im Ausland befindet. 

Sind Sie Teil der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft? Benötigen Sie Hilfe bei der Regulierung einer Erbmasse mit Immobilienbesitz oder sonstigem Vermögen? Drohen steuerstrafrechtliche Konsequenzen? Brauchen Sie detaillierte Information zu Freibeträgen, die die Erbschaftsteuer vorsieht?

Wir unterstützen Ihre individuelle Erbangelegenheit mit allen formalen Punkten und vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt und vor Gericht.

Gemeinsam erstellen wir ein Verzeichnis über alle Vermögenswerte und Nachlassverbindlichkeiten, unterstützen Sie bei der Erbschaftsteuererklärung und unternehmen die gesamte und vollumfängliche Abarbeitung Ihres Erbfalles. Auch und gerade wenn mehrere Personen erben, ist es sinnvoll und meist auch billiger sich professionell unterstützen zu lassen.

Was ist also das Fazit?

Ein Erbe anzutreten ist oft zunächst ein Hindernislauf durch die Mühlen der Bürokratie. Delegieren Sie die Korrespondenz mit dem Finanzamt und übergeben Sie uns die gesamte rechtssichere Abwicklung Ihres Erbfalls. Denn wie Sie sehen, das Finanzamt erfährt so oder so vom Erbfall; bewahren Sie sich also vor jeder Form von Ärger bei Fristen und Erklärungen. Denn: Bei uns ist Ihr Erbe in den besten Händen.

Ihr Hartmut Göddecke


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Erbrecht, Steuerrecht

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