Nacktbilder vom Ex-Partner - Rachepornos - So hoch ist die Strafe für die Verbreitung im Internet

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Fast 9000 Fälle der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen erfasst die polizeiliche Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2021.

Hierzu zählt auch das unerlaubte Veröffentlichen heimlich angefertigter Nacktbilder.


Wie hoch ist die Strafe für die Veröffentlichung heimlicher Nacktbilder?

Das Veröffentlichen heimlicher Nacktbilder kann als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft werden.


Bestraft wird übrigens nicht nur das Veröffentlichen solcher Bilder, sondern auch die Anfertigung selbst. Gegen den Willen der betroffenen Person darf man beides nicht. Sonst drohen Strafen.


Macht man sich auch strafbar, wenn der Partner auf den Bildern abgebildet ist?

Ja. Nur weil man eine Partnerschaft oder Ehe mit einer Person führt, begibt man sich nicht in einen rechtsfreien Raum. Auch hier drohen Strafen bei Anfertigen oder Veröffentlichen von Nacktbildern gegen den Willen des Betroffenen.


Ist es strafbar, Nacktbilder die die Person selbst von sich angefertigt hat, ohne Erlaubnis bei social media zu teilen?

Ja. Auch das kann eine strafbare Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen sein. So der BGH. Ein einvernehmlich angefertigtes Sextape nach Ende der Beziehung zu veröffentlichen, kann also strafbar sein.


Können weitere Konsequenzen wegen Veröffentlichung heimlicher Nacktbilder drohen?

Ja. Hier drohen in der Regel vor allem noch zivilrechtliche Konsequenzen, also insbesondere die Zahlung von Schadensersatz.

Werden unbefugt Nacktbilder anderer Personen auf social media geteilt, ist es zudem gut möglich, dass das Profil vom jeweiligen Betreiber gesperrt wird. Unter Umständen sogar dauerhaft. Das Verbot und die Möglichkeit zur Kündigung ist oftmals in den AGB des jeweiligen social media Netzwerks vorgesehen.


Sie sehen. Das Feld der Konsequenzen für die Veröffentlichung heimlicher Nacktbilder ist weit. Hier sind sowohl Kenntnisse im Strafrecht, als auch im zivilrechtlichen Schadensersatzrecht, sowie gegebenenfalls im Medien- und Presserecht erforderlich. Wenden Sie sich daher, wenn Sie mit dem Thema des Veröffentlichens heimlicher Nacktbilder konfrontiert sind, am Besten an eine Kanzlei, die sich gerade auf diese Themen spezialisiert hat und damit auf alles vorbereitet ist. Das gilt sowohl für Beschuldigte, als auch für Opfer.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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