Nebenjob als Content Creator: Müssen Arbeitgeber das hinnehmen?
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Mit dem Aufstieg der sozialen Medien und digitalen Plattformen hat sich ein Nebenjob als Content Creator zu einer beliebten Tätigkeit entwickelt. Viele Arbeitnehmer nutzen ihre Freizeit, um Inhalte zu erstellen und damit zusätzliches Einkommen zu generieren. Doch wie verhält es sich rechtlich, wenn ein Arbeitnehmer neben seinem Hauptjob als Content Creator tätig ist? Müssen Arbeitgeber dies hinnehmen?

Wie sehen die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen aus?
Nebentätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt. Arbeitnehmer unterliegen allerdings auch einer arbeitsvertraglichen Treuepflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber. Diese Pflicht umfasst auch das Verbot, während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses Tätigkeiten auszuüben, die den Interessen des Arbeitgebers schaden könnten. Dazu zählen insbesondere Konkurrenz- und Wettbewerbstätigkeiten.
Viele Arbeitsverträge enthalten zudem Klauseln, die Nebenbeschäftigungen regeln. Solche Klauseln können vorsehen, dass der Arbeitnehmer eine Nebenbeschäftigung seinem Arbeitgeber anzeigen muss bzw. nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeitgebers ausüben darf. Diese Zustimmung darf jedoch nicht willkürlich verweigert werden.

Wettbewerb und Loyalität
Ein Arbeitnehmer darf grundsätzlich keine Nebentätigkeit ausüben, die in direkter Konkurrenz zum Arbeitgeber steht. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer im Hauptjob für eine Marketingagentur tätig ist und nebenbei als Content Creator Dienstleistungen im selben Bereich anbietet.
Auch wenn keine direkte Konkurrenz vorliegt, dürfen Nebentätigkeiten nicht zu Interessenkonflikten führen. Ein Arbeitnehmer, der beispielsweise als Content Creator für Themen arbeitet, die sensible Informationen des Hauptarbeitgebers betreffen, könnte hier in einen Interessenkonflikt geraten.

Überschreitung der Arbeitszeit
Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen eingehalten werden. Dies bedeutet, dass die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Nebenbeschäftigung, die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschreiten darf. Hier ist insbesondere das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) relevant, welches die tägliche Höchstarbeitszeit auf acht Stunden begrenzt, die auf bis zu zehn Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Monaten durchschnittlich acht Stunden nicht überschritten werden.
Pflicht zur Meldung
Ist im Arbeitsvertrag eine Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten vorgesehen, muss der Arbeitnehmer den Nebenjob als Content Creator dem Arbeitgeber melden und um Erlaubnis bitten. Der Arbeitgeber muss die Anfrage prüfen und darf die Genehmigung nur verweigern, wenn berechtigte Interessen des Unternehmens betroffen sind.
Keine willkürliche Verweigerung
Eine Verweigerung der Genehmigung darf nicht willkürlich erfolgen. Der Arbeitgeber muss nachvollziehbare und legitime Gründe vorweisen, warum die Nebentätigkeit nicht gestattet wird. Gründe könnten hier insbesondere eine Konkurrenzsituation oder gesundheitliche Bedenken aufgrund übermäßiger Arbeitszeiten sein.

Rechtstipp für Arbeitgeber
Um rechtliche Konflikte zu vermeiden und klare Verhältnisse zu schaffen, sollten Arbeitgeber folgende Punkte beachten:
Klare Regelungen im Arbeitsvertrag: Formulieren Sie klare und transparente Regelungen zu Nebentätigkeiten im Arbeitsvertrag, um Missverständnisse zu vermeiden.
Regelmäßige Kommunikation: Führen Sie regelmäßige Gespräche mit Ihren Mitarbeitern, um über deren Nebentätigkeiten informiert zu bleiben und mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen.
Prüfung im Einzelfall: Prüfen Sie jede Anfrage für eine Nebentätigkeit individuell und nachvollziehbar. Berücksichtigen Sie dabei sowohl die Interessen des Unternehmens als auch die persönlichen Rechte des Arbeitnehmers.
Gesundheit und Erholung: Achten Sie darauf, dass die Gesamtarbeitszeit inklusive Nebentätigkeit die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten nicht überschreitet und ausreichende Erholungsphasen gewährleistet sind.
Transparente Entscheidung: Begründen Sie Ihre Entscheidung nachvollziehbar, wenn Sie eine Nebentätigkeit nicht genehmigen, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Durch eine transparente und faire Handhabung von Nebentätigkeiten können Arbeitgeber ein positives Arbeitsklima fördern und rechtliche Risiken minimieren. Bei Fragen oder im Zweifelsfall sollte man sich immer frühzeitig rechtlichen Rat ins Boot holen.

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