Negative Arzt-Bewertung 2024 auf Google Maps erhalten? Das Landgericht Heidelberg hilft betroffenen Ärzten!

  • 3 Minuten Lesezeit

Negative Arzt-Bewertungen auf Google Maps können auch im Jahr 2024 in den meisten Fällen gelöscht werden: Wir zeigen, wir sich betroffene gegen unberechtigte Negativbewertungen zur Wehr setzen können.


Auch für Ärztinnen und Ärzte sind Google Bewertungen aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Für Patientinnen und Patienten sind Google Bewertungen wichtig, um sich einen Eindruck über das bewertete Unternehmen zu verschaffen. Für Ärztinnen und Ärzte hingegen sind Bewertungen auf Google Maps oder im Google Unternehmensprofil wichtig, um sich gegenüber potenziellen Patienten aber auch potenziellen Mitarbeitern zu präsentieren.


In unseren Beratungsgesprächen hören wir von betroffenen Arztinnen und Ärzten (unabhängig von der medizinischen Fachrichtung) regelmäßig, dass ein besonderes Augenmerk auf einen positiven Bewertungsdurchschnitt bei Google gelegt wird. Dies ist besonders relevant, da gerade jüngere Bewerberinnen und Bewerber oft darauf achten, bevor sie sich bei einer Praxis bewerben. Dieser Einschätzung können wir nur zustimmen. Besonders in den gegenwärtigen Zeiten des Fachkräftemangels ist es sinnvoll, einen positiven Bewertungsdurchschnitt anzustreben und gegen unberechtigte Bewertungen vorzugehen.


Ein zusätzlicher Hinweis von uns für betroffene Ärzte:


 Bitte seinen Sie vorsichtig, was das Kommentieren von Bewertungen angeht, da hier schnell ein Konflikt mit der ärztlichen Schweigepflicht auftreten kann.


Unberechtigte negative Google Arzt-Bewertungen sollten Sie nicht kommentieren, sondern löschen lassen.


Haben auch Sie eine oder gar mehrere negative Google Bewertungen erhalten? Mit unserer Reihe „Löschung von negativen Google Bewertungen“ zeigen wir Ihnen verschiedene Situationen, in denen deutsche Gerichte der Löschung der negativen Google Bewertungen zugesagt haben.


Beschluss des LG Heidelberg vom 25.03.2021 zum Thema „Negative Arzt-Bewertung auf Google löschen lassen“:


In dem Fall vor dem LG Heidelberg ging es um einen Zahnarzt, der von einer Patientin insgesamt zwei negative Google Bewertungen erhalten hatte.


Bei der ersten Google Bewertung ging es darum, dass die Patientin dem Arzt vorwarf, schönheitschirurgische Maßnahmen bei ihr durchgeführt zu haben, was jedoch nicht der Fall war. Diese Bewertung ließ der Zahnarzt entfernen.


Bei der zweiten negativen Google Bewertung warf die Patientin dem Zahnarzt fälschlicherweise Abrechnungsbetrug vor. Dieser Vorwurf war frei erfunden.


Das LG Heidelberg erließ gegen die ehemalige Patientin eine einstweilige Verfügung und stellt fest, dass eine derartige Google Bewertung mit 1-Stern den bewerteten Arzt und seiner Dienstleistung herabwürdigen und ein negatives Bild über ihn in der Öffentlichkeit zeichnet.


Die Bewertung war nach Auffassung des LG Heidelberg zu entfernen, da es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelte, welche das Persönlichkeitsrecht des behandelnden Arztes erheblich beeinträchtigt hatte.

Daher untersagte das LG Heidelberg der Patientin die beanstandete Bewertung und drohte ihr bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000.- € oder ersatzweise Ordnungshaft an.



Sind Sie Arzt und möchten Sie eine ungerechtfertigte Google Bewertung löschen lassen? Wir helfen Ihnen gerne!


Wir sind auf die Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen spezialisiert und haben bereits über mehrere Jahre hinweg tiefgreifende Erfahrungen mit der Löschung von unberechtigten negativen Arzt-Google Bewertungen gemacht. Zudem vertreten wir regelmäßig eine Vielzahl an Ärztinnen und Ärzten aus verschiedenen medizinischen Fachbereichen gegen negative Google-Bewertungen und kennen uns daher mit den Anforderungen und Bedürfnissen dieser Berufsgruppe insoweit gut aus.


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Arzt-Google Bewertungen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung  zu erreichen.

Wir bieten die Beanstandung unberechtigter Google-Bewertungen zum günstigen Festpreis an (Paketpreis ab 38.- € zzgl. 19% MwSt. je beanstandeter/eingereichter Google-Bewertung).


Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.


Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.


Haben Sie als Ärtzin oder Arzt eine oder gar mehrere unberechtigte negative Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke


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