negative Jameda Bewertung erhalten? Was tun?

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Bewertungsportale im Internet sind heutzutage für Arztpraxen nicht mehr wegzudenken; insbesondere für die Gewinnung neuer Patienten und Patientinnen. Es ist allgemein bekannt, dass viele Patienten und Patientinnen zunächst auf Bewertungsportale zurückgreifen, bevor sie sich letztlich für die entsprechende Arztpraxis entscheiden. Negativbewertungen können zu großen Umsatzeinbüßen führen! Leider stellt sich das Entfernen einer Negativbewertung in Eigenregie zumeist als große Herausforderung dar.

 

Was Sie gegen eine Negativbewertung tun können:

 

Es gibt dabei unterschiedliche Möglichkeiten auf eine negative Bewertung zu reagieren. 

 

Kommentar

Es wird Ihnen grundsätzlich nicht viel bringen, wenn Sie lediglich mit einer umfassenden Antwort auf die Negativbewertung reagieren. Auch muss dabei stets beachtet werden, dass so ein Konflikt mit der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht entstehen kann.

 

Portal

Es besteht grundsätzlich bei Bewertungsmöglichkeiten, also auch bei jameda, die Möglichkeit den „fall“ über das Portal zu bearbeiten. Hierbei werden grundsätzlich die Stellungnahme der Gegenseite zur Möglichkeit einer Antwort weitergeleitet. Ob die Bewertung dann letztlich nach Austausch von Argumenten über das Portal veröffentlich wird oder bleibt entscheidet dann aber letztlich das Portal selbst.  

 

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass eine Kontaktaufnahme mi bzw. über das Portal Sie sehr viel Zeit kostest!

 

Verfasser

Sofern bekannt kann man sich natürlich auch an den Verfasser wenden und ihn zur Unterlassung auffordern.

 

Unser Tipp: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt!

Sofern Sie sich entscheiden gegen die Negativbewertung vorgehen, sollte dies unbedingt von einem Fachanwalt erfolgen. Ein/e Fachanwalt/-in für IT-Recht u./o. Medien- und Urheberrecht wird für Sie zunächst die beanstandete Bewertung aus rechtlichen Gesichtspunkten überprüfen. Denn nicht jede Bewertung ist juristisch angreifbar. Grundsätzlich ist es so, dass unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik stets rechtlich unzulässig sind. Auch die Nennung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einer Bewertung können gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen und somit einen rechtlichen Angriffspunkt darstellen.  

 

Durch die Einschaltung eines Fachanwalts kann effektiv der erste Schritt zur Löschung bzw Nichtveröffentlichung der beanstandeten Bewertung in die Wege geleitet werden. Insbesondere wird Ihr Anwalt die Kommunikation mit jameda und/oder dem Verfasser selbst übernehmen.

 

Warum sollten Sie unsere Kanzlei kontaktieren?

Unsere Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg mit Sitz in Hamburg und Berlin hat sich u. a. im Bereich des IT-Rechts und des Medien- und Urheberrechts spezialisiert. Wir sind mit den rechtlichen Vorgehensweisen für eine Löschung der Negativbewertungen auf Ärzteportalen bestens vertraut.

 

Wenn Sie sich mit einer gezielten Strategie gegen eine Negativbewertung zur Wehr setzen möchten, können Sie uns ganz einfach direkt über das Profil oder das Kontaktformular unter Angabe einer Rückrufnummer kontaktieren. Schicken Sie uns gerne auch im Vorhinein einen Screenshot der zu löschenden Negativbewertung.

 

Wir bieten Ihnen zudem folgende Vorteile:


• schnelle Hilfe durch unsere spezialisierten Anwälte
• persönliche und individuelle Beratung
• kostenloses Erstgespräch
 • bundesweite Unterstützung

 

 

 


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