Neue Abmahnung Markenrecht: „Rabauken Film“ (Wortmarke)

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Neue Abmahnungen der Rechtsanwälte Wilde Beuger Solmecke (WBS) wegen vermeintlicher Markenrechtsverletzungen

1. Wer mahnt ab?

Mein heutiger Rechtstipp behandelt das Thema Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts. Berichterstattungen im Internet zufolge sprechen die Rechtsanwälte Wilde Beuger Solmecke (WBS) derzeit für die Firma Rabauken Film markenrechtliche Abmahnungen aus.

Den Abgemahnten wird, die Verletzung von Markenrechten der Firma Rabauken-Film an der Marke (Wortmarke) „Rabauken Film“ verletzt zu haben.

2. Was fordern die Rechtsanwälte Wilde Beuger Solmecke?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben 3 Forderungen:

• Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
• Zahlung von Abmahnkosten (vierstelliger Bereich),
• Auskunftserteilung.
Unsere ausdrückliche Empfehlung: Bitte keinesfalls vorschnell zahlen und keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung verwenden.

3. Sollte ich auf die Abmahnung reagieren?

Die Abmahnung sollten Sie zwar ernst nehmen, einschüchtern lassen sollten Sie sich davon aber nicht. Zunächst wäre zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Nur in diesem Fall bestünde ein Handlungsbedarf. Andernfalls wäre die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen und die behaupteten Forderungen der Abmahner zu bestreiten.

Sollten die Vorwürfe allerdings berechtigt sein, sollte innerhalb der Frist eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, um ein teures Gerichtsverfahren zu vermeiden (bitte bedenken Sie, dass bei erfolglosem Fristablauf ein sehr kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht droht!). Hierbei bin ich Ihnen als Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit nachgewiesener langjähriger Erfahrung im Markenrecht gerne behilflich.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

• Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren.
• Kein Kontakt zu den Abmahnern.
• Fristen einhalten.
• Keine vorschnellen Zahlungen.
• Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt!

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Wilde Beuger Solmecke wegen angeblicher Verletzung der Marke „Rabauken Film“ erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Markenrechts weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos möglich.

Gerne können Sie mich telefonisch für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) übersenden. Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren ppersönlichen Fall. Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalpreisen für die Abmahnungsverteidigung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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