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Neue EU-Führerscheine werden befristet

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Ab dem 19. Januar 2013 werden die neuen EU-Führerscheine befristet und nur noch für fünfzehn Jahre ausgestellt. Damit soll dem Führerscheintourismus in der Europäischen Union ein Riegel vorgeschoben werden.

Mehr als 110 verschiedene Regelungen zu den Führerscheinen gibt es in der Europäischen Union. Mit der 3. Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG) sollte dieses Nebeneinander der unterschiedlichen nationalen Vorschriften auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden. In Deutschland werden daher ab dem 19. Januar neu ausgestellte Führerscheine nur noch befristet für 15 Jahre erteilt.

Wen betreffen die Änderungen?

Diese Befristung gilt zunächst für die Neuausstellung, also wenn der Führerschein erstmals erteilt wird. Auch wer seinen Führerschein zum Beispiel verloren hat und sich einen neuen ausstellen lässt, erhält nur noch den neuen EU-Führerschein mit dem „Verfallsdatum". Nicht betroffen sind dagegen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Langfristig gesehen dürften aber auch die Tage der alten Führerscheine gezählt sein. Spätestens ab Ende 2032 müssen alle Führerscheine der EU-Richtlinie entsprechen.

Muss man eine neue Prüfung machen?

Diese Neuausstellung ist rein verwaltungstechnisch zu verstehen. Lediglich das Dokument und nicht die Fahrerlaubnis ist befristet. Man muss seine Fahreignung also nicht einer neuen Fahrprüfung oder einem ärztlichen Test unter Beweis stellen. Lediglich das hinterlegte Führerscheindokument wird ausgetauscht und aktualisiert. Ausnahmen gelten für Berufskraftfahrer und Busfahrer, für die bereits bisher besondere Prüfungen und Tests für die Fahreignung vorgeschrieben waren.

Was bezweckt die Neuregelung?

Nach Ansicht des europäischen Richtliniengebers soll die 3. Führerscheinrichtlinie eine einheitliche Grundlage innerhalb der EU für Führerscheine ermöglichen und so dem Führerscheintourismus vorgebeugt und der Schutz vor Fälschungen verbessert werden. Darüber hinaus sollen die Führerscheindokumente regelmäßig auf den aktuellen Stand gebracht werden, insbesondere bezüglich des Lichtbildes und der Adressdaten des Inhabers. Neben den Vorschriften zu dem Führerschein enthält die Richtlinie auch Erleichterungen für Anhänger und kleinere Änderungen bei einigen Fahrzeugklassen.

(WEL)
Foto(s): ©Fotolia.com

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