Neukauf einer Immobilie in Spanien Rechtssicherheit – Bauversicherung

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Rechtliche Hinweise beim Neukauf einer Immobilie in Spanien

Zu entscheiden ist der Neukauf und der Kauf einer Immobilie, die vollständig renoviert wurde, letzteres findet man vor allen Dingen in Madrid und Barcelona.
Neue Bauprojekte findet man sowohl an der Costa Del Sol (Malaga) und in der Region Valencia als auch auf Teneriffa, Fuerteventura und Mallorca im Luxussegment.

1. Neukauf einer Immobilie
Es sind in der Regel 3 Vertragswerke zu unterschreiben, wobei zu beachten ist, dass jeder Vertrag auf den anderen aufbaut. Folglich ist der erste Vertrag, obgleich nur als Reservierungsvertrag bezeichnet, der wichtigste Vertrag, da dort die Verpflichtung zum Kauf vorgesehen ist, aber oftmals absichtlich nicht die eigentlichen Vertragsklauseln des Kaufvertrages genannt sind, mit der Folge, dass der Käufer seine Anzahlung verliert, wenn er den späteren Kaufvertrag nicht unterschreibt, obgleich dieser rechtliche Nachteile hat.
 
Vertragsabfolge:

a. Reservierungsvertrag für eine bestimmte Immobilie – es liegt noch keine Baugenehmigung vor
b. privater Kaufvertrag – es liegt die Baugenehmigung vor
c. notarieller Kaufvertrag – nach Fertigstellung und im Grundbuch eingetragener Neubauerklärung mit Horizontalteilung

Tipp: Vorformulierung aller Vertragsklauseln zum Kauf, schon bei der Reservierung.
Wichtige Vertragsbedingungen sind:

  •  Baumangelversicherung
  •  Anzahlungsversicherung
  •  Kaufpreiszahlung und Steuern (Umsatzsteuer)
  •  Bauabnahme und Baukontrollmöglichkeiten vor Übergabe
  •  Baufristen und Schadensersatz bei Nichterfüllung oder gar Rücktrittsmöglichkeit

2. Jeder Neubau einer Immobilie hat nach dem spanischen LOE-Gesetz

a. eine Bauversicherung vorzuweisen, die 10 Jahre lang den Immobilienkäufer schützt, um Baumängel gegen die am Bau Beteiligten und die Versicherung geltend zu machen.

b. eine Versicherung Ihrer Anzahlungen als Immobilienkäufer in Spanien.

Letzteres ist besonders wichtig, da bei einer Insolvenz des Bauträgers die Anzahlungen meist ersatzlos verloren gehen und das Gebäude als Bauruine bestehen bleibt.

Tipp: Nicht zu vergessen ist, dass auch eine vollrenovierte Immobilie, die verkauft wird, die Bauversicherung nachweisen muss.

Warum ist die Anzahlungsversicherung in Spanien so wichtig?

Der Hauptgrund ist, dass die spanischen Bauträger meist keine Eigenmittel haben und auch von Banken aufgrund der Kosten selten Kredite aufnehmen. Deshalb wird versucht, dass der Immobilienkäufer mit seinen Anzahlungen den Bau finanziert.
Es werden damit meist Anzahlungen von 50 % und mehr gefordert über Zeiträume bis zur Baufertigstellung von mehr als einem Jahr. Es gibt keine Garantien.

Nutzen Sie unseren Service der Betreuung Ihres Immobilienkaufs in ganz Spanien, sodass Sie mit Rechtssicherheit erwerben und wir für Sie die verschiedenen Verträge gestalten, sodass Ihre Rechte geschützt sind, während und nach dem Immobilienkauf in Spanien.
 
Unsere Fachkompetenz im spanischen Immobilienrecht, Baurecht, Steuerrecht mit deutscher Beratung:
Juristische Vorkontrolle – Vertragskontrolle und Anpassung – Wahrnehmung aller Termine in Spanien (Notartermin) – Hausarchitekten in ganz Spanien zur Bauabnahme – steuerliche Abwicklung und Vertretung in Spanien – rechtliche Vertretung in Spanien bei Baumängeln und Vertragsverletzungen



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