Offenlegung aller Konten: Sind Sie bereit für den weltweiten Finanzabgleich 2023 oder droht Ihnen Steuerhinterziehung?

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1. Was ist der internationale Finanzabgleich und welches Ziel verfolgt dieser?

Am 30. September 2023 wird aus Sicht des deutschen Fiskus ein bedeutender Schritt in Richtung internationaler Steuertransparenz unternommen. 

An diesem Tag werden 119 Länder Namen und Konten von Personen an den deutschen Fiskus melden, die Konten und Gelder in diesen Ländern haben. Details hierzu finden sich u. a. in dem am 23. Februar 2023 veröffentlichten Schreiben des Bundesministerium für Finanzen (BMF).

Hauptziel des weltweiten Finanzabgleichs ist es, einer Steuerhinterziehung präventiv vorzubeugen und vollendete Steuerhinterziehungen zu entdecken. Durch die Offenlegung sämtlicher weltweit geführter Konten einer Person wird es schwieriger für Personen und Unternehmen, Gelder vor den Steuerbehörden zu verbergen. Denn da in Deutschland das sogenannte Welteinkommensprinzip gilt, sind sämtliche Einkünfte innerhalb eines Veranlagungszeitraums (und zwar weltweit) in der deutschen Einkommensteuer anzugeben und aufzuführen.


2. Welche Risiken bestehen durch den internationalen Finanzabgleich für den Steuerpflichtigen?

Durch die Erfassung und Überprüfung sämtlicher Konten werden Bund, Länder und Kommunen in die Lage versetzt, einen umfassenden Überblick über die finanzielle Situation ihrer Bürgerinnen und Bürger zu erhalten.

Für den Bürger bedeutet dies, dass nicht versteuerte Gelder und/oder Gelder aus "unklaren" Herkunftsquellen aufgedeckt werden. 

Schlimmstenfalls werden hierüber nicht versteuerte Gelder bis zu 15 Jahren rückwirkend ermittelt und gegenüber dem Steuerpflichten im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO geltend gemacht. Ebenso drohen Nachbescheidungen für diesen Zeitraum.

Dass hiermit erhebliche finanzielle, aber auch persönliche Probleme und Nachteile verbunden sein können, muss nicht hervorgehoben werden.


3. Wie können Sie sich auf den internationalen Finanzabgleich vorbereiten?

Sofern Sie wissen, dass noch unversteuerte bzw. ungeklärte Gelder außerhalb Deutschlands geführt werden, sollten Sie sich umgehend mit einem fachkundigen Rechtsanwalt in Verbindung setzen und ein weiteres Vorgehen besprechen.

Unter Umständen muss noch vor diesem Zeitpunkt eine steuerbefreiende Selbstanzeige auf den Weg gebracht werden. Nach Ablauf dieses Datums kann eine solche selbstbefreiende Selbstanzeige - wegen Kenntniserlangung durch das Finanzamt  - versperrt sein.

Über den nachfolgenden Link finden Sie das Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen mit weiteren Details und insbesondere den 119 teilnehmenden Ländern.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2023-02-23-automatischer-austausch-von-informationen-ueber-finanzkonten-in-steuersachen-nach-dem-finanzkonten-informationsaustauschgesetz-FKAustG.pdf?__blob=publicationFile&v=2



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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Foto(s): Dr. Holger Traub

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